Europäische Menschenrechtskonvention

Faires Verfahren nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrte Damen und Herren des Ersten oder des Zweiten Senats, nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder das Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört auch eine angemessene Verfahrensdauer. Doch dieses Recht scheint jemand für mich außer Kraft gesetzt zu haben. Erst verschleppt die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen mich und tut aus unerfindlichen Gründen (so das Landgericht Hildesheim) eineinhalb Jahre gar nichts. Dann wende ich mich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ebenfalls jahrelang nichts getan hat, weil er nach eigenem Bekunden wegen zu vieler Beschwerden lahm gelegt war. Schließlich führt eine Reform dazu, dass mir kurz und bündig mitgeteilt wird, ich solle mich doch erst einmal an das Bundesverfassungsgericht wenden. Das habe ich am 15. Dezember 2009 getan. Ich legte Verfassungsbeschwerde ein, bekam aber bis heute nicht einmal eine Empfangsbestätigung. Als...

Aserbaidschan verweigert Jehovas Zeugen die Neuregistrierung - Auftakt zu weiteren Menschenrechtsverletzungen?

BAKU (Aserbaidschan) - Am 16. Juli 2010 wies das Bezirksgericht Sabail eine Beschwerde von Jehovas Zeugen zurück. Nach dem vor einiger Zeit novellierten Gesetz über Religionsfreiheit war eine erneute Registrierung nötig geworden; der für Religionsgemeinschaften zuständige staatliche Ausschuss hatte sie jedoch verweigert. Die Neuregistrierung gemäß den neuen Rechtsvorschriften hatten Jehovas Zeugen im November 2009 beantragt. Ende Februar 2010 erfuhren sie dann, dass der staatliche Ausschuss den Antrag wegen einer Formsache abgelehnt hatte - wegen des angeblichen Versäumnisses, wichtige Unterlagen beizufügen. In Wirklichkeit hatte die Rechtskörperschaft der Zeugen Jehovas in Baku mehrfach Anstrengungen unternommen, die nach den neuen Rechtsvorschriften für eine erneute Registrierung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Man hatte auch versucht, den staatlichen Ausschuss darüber zu informieren. Dennoch wurde ihnen mitgeteilt, dass...

Höchstes russisches Gericht befasst sich mit Beschwerde gegen das Verbot von Schriften der Zeugen Jehovas

MOSKAU — Am 7. September 2010 befasst sich das Oberste Gericht der Russischen Föderation mit der Beschwerde der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas gegen das Urteil des Bezirksgerichts Rostow vom 11. September 2009. In diesem Urteil sind 34 christliche Publikationen, die von der Wachtturm-Gesellschaft herausgegeben werden, als extremistisch eingestuft worden. Das Bezirksgericht Rostow hatte die Wachtturm-Gesellschaft nicht über die Verhandlung benachrichtigt und behandelte den Fall ohne deren Vertreter. Horst Henschel, Vorstandsmitglied der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, drückte seine Verwunderung darüber aus: „Der Fall wurde in unserer Abwesenheit verhandelt, obwohl das Gericht die Möglichkeit hatte, uns zu benachrichtigen, da in jedem Exemplar unserer Literatur ein vollständiges Impressum vorhanden ist. Das Urteil vom 11. September 2009 ist eine grobe Verletzung unserer Rechte: Es schädigt nicht...

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