Rhein-Wied-News: Heute steht die Armut vor Gericht!

Glaubt man den Klägern, geht es um die Menschenwürde von rund 1,7 Millionen Kindern in Deutschland. So viele Minderjährige beziehen derzeit Hartz-IV-Leistungen. Wie viel Geld ein Kind in diesem Land braucht, sei nicht nur eine Frage der Existenzsicherung, argumentieren die Kritiker. Es gehe um Bildung, um Startmöglichkeiten, um Gleichheit - um die Chance, später nicht selbst zum Sozialfall zu werden. Und für Bildung sieht Hartz IV monatlich € 0,00 (in Worten: Null) vor.
Bekommen Kinder zu wenig Hartz IV? Ist die Sozialreform mit dem Grundrecht auf menschenwürdige Existenz vereinbar? Das Verfassungsgericht entscheidet jetzt darüber - und die Regierung stellt sich schon auf Korrekturen ein. Doch der Erste Senat des Verfassungsgerichts will erstmals auch grundsätzlich Stellung beziehen zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Damit könnte das Karlsruher Urteil sogar die "Sozialreform" Hartz IV ganz kippen!

Konkrete Anweisungen an die Politik zur Höhe des künftigen Satzes für Kinder werden die Karlsruher Richter heute aber wohl nicht geben. Allenfalls werden sie den Gesetzgeber dazu auffordern, die Regelsätze anzupassen und dafür eine Frist setzen. "Die wird sicher nicht allzu lang sein", schätzt Landessozialgerichtspräsidentin Paulat. "Wahrscheinlich kürzer als ein Jahr.

Die Chancen auf Erfolg von Seiten der Langzeitarbeitslosen stehen hier ebenfalls nicht schlecht. ...

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Sollte das Gericht tatsächlich so entscheiden, hätte es einen Großteil der Bürger auf seiner Seite. Nach einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des "Stern" halten 61 Prozent der Bevölkerung die Leistungen für Langzeitarbeitslose für zu niedrig.

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