Manuel Hachenburger informiert: Befindet sich Deutschland bereits wieder im Krieg?

Direktkandidat im Wahlkreis 177 Wetterau, zur Bundestagswahl am 27 September 2009!

Der Krieg ist die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln! Ein deutscher Oberst hatte den Befehl, in Afghanistan am Hindukusch, der Bundeswehr zum Luftangriff im Jahre 2009 erteilt. Durch diesen Luftangriff gab es mindestens 50 Opfer.

Gemäß Artikel 12 a des Grundgesetzes ist die Bundeswehr nur zur Verteidigung des eigenen Landes, der Bundesrepublik Deutschland dar. Wurde unsere Land, durch ein anderes Land angegriffen? Haben wir bereits den Verteidigungsfall?

Ein Einsatz der Bundeswehr, egal in welchem Land ist nicht erlaubt!

Dieser Luftangriff ist Hochverrat an Deutschland und die Vorbereitung eines Angriffkrieges gemäß § 80 des Strafgesetzbuches. Der Befehl bedeutet, für den Befehlsgeber mindestens eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis lebenslänglich, sowie für alle die den Einsatz der Bundeswehr in den Kriegsgebieten beschlossen haben.

Weitere Punkte im Strafgesetzbuch § 80 a, Aufstacheln zum Angriffkrieg (Freiheitsstrafe von 3 Monaten – 5 Jahren), § 81 Hochverrat gegen den Bund (Freiheitsstrafe von 1 – 10 Jahren), § 82 Hochverrat gegen ein Land (Freiheitsstrafe von 6 Monaten – 5 Jahren), § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren).

Es sind sofort alle Soldaten, der Bundeswehr ohne Ausnahme aus den Kriegsgebieten zu holen. Die Bundeswehr ist nur zur Verteidigung des eigenen Landes da. Der gesamte Einsatz ist Hochverrat an Deutschland und alle Verantwortlichen gehören, gemäß dem geltenden Strafgesetzbuch ohne Ausnahme bestraft. Warum werden hier Deutsche Soldaten, in einem Krieg geopfert?

Die Regierung hatte beschlossen, die Bundeswehr in diese Krisengebiete zu senden. Dieses war verfassungswidrig!

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