atmed AG bereitet gewaltige Schadensersatzklage gegen EU-Kommission, BRD und Freistaat Bayern vor

Die atmed AG mit Sitz in Piding bereitet eine Schadensersatzklage gegen die Europäische Kommission, die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den Freistaat Bayern wegen jahrelanger gravierender Verletzungen des europäischen Gemeinschaftsrechtes beim EuGH vor. Juristisch federführend vertreten wird die atmed AG, sowie 6 weitere geschädigte Parteien, durch den auf Europarecht spezialisierten Rechtsanwalt Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah aus Kehl. Unterstützung wird Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah von einer Reihe weiterer internationaler Rechtsanwälte aus den Niederlanden und dem Fürstentum Lichtenstein erhalten, die die anderen Geschädigten juristisch vertreten. Mit der Einreichung der Klage wird in den nächsten 6 Monaten gerechnet. Der Streitwert der Klage beträgt nach vorläufigen Berechnungen mindestens 200 Millionen Euro. Auch werden derzeit Gespräche mit diversen Prozessfinanzierungsgesellschaften geführt, die bereits ihr Interesse an der Übernahme der Prozesskosten signalisiert haben.

Der Streitwert könnte sich durchaus noch auf bis zu 20 Milliarden Euro erhöhen, sofern sich alle europäischen Krankenversicherungen der Klage als Nebenkläger anschließen, da für diese kein Prozessrisiko besteht bzw. hierfür keine Kosten anfallen. Grund für die Schadensersatzklage ist, dass die Europäische Kommission ein durch die BRD eingeleitetes Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG aus dem Jahre 1997 für das Medizinprodukt "Inhaler Broncho-Air", für das zuvor ein Vertriebsverbot ausgesprochen wurde, bis heute nicht ordnungsgemäß durchgeführt und beendet hat, geschweige denn bis heute jemals eine ordnungsgemäße Anhörung des damaligen Herstellers Primed Halberstadt Medizintechnik GmbH vornahm.

Eine fehlende Anhörung im Rahmen eines europäischen Fusionskontrollverfahrens alleine stellt schon nach Meinung des EuGH eine gravierende Verletzung des europäischen Gemeinschaftsrechtes und Rechtswidrigkeit dar und begründet zugleich wie im Fall Schneider Electric SA gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Rechtssache T-351/03) eine Amtshaftung, wie man anhand der beiliegenden Fallbesprechung im renommierten Bucerius Law Journal (Heft 3/2007) entnehmen kann.

Im Mai 2005 wurde für das bauartgleiche Medizinprodukt "effecto" der atmed AG ebenfalls ein Vertriebsverbot, diesmal von der Regierung von Oberbayern, ausgesprochen, ohne dafür Sorge zu tragen, dass ein ordnungsgemäßes Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG durch die BRD bei der Europäischen Kommission eingeleitet wurde. Zwar behauptet die Regierung von Oberbayern, eine Mitteilung an das Bundesministerium für Gesundheit getätigt zu haben, jedoch wurde bis heute kein Schutzklauselverfahren eingeleitet, obwohl hierzu nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH aus dem Jahre 2007 (Rechtssache C-6/05) eine zwingende Verpflichtung bei Medizinprodukten besteht. In diesem Zusammenhang ist gegen die BRD bzw. das Bundesministerium für Gesundheit eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bonn wegen des Vorwurfs einer Rechtsbeugung anhängig.

Weiterhin ist eine Petition mit der Nr. 0473/2008 beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes anhängig, mit deren abschließenden Behandlung in den nächsten Monaten gerechnet werden kann, da die Europäische Kommission inzwischen nach vorliegenden Kenntnissen durch die Europaabgeordnete Frau Dr. Inge Gräßle eine Stellungnahme abgegeben hat, deren Tenor der atmed AG freundlicherweise übermittelt wurde.

Die atmed AG kann hierdurch beweisen, dass die Europäische Kommission seit inzwischen fast 12 Jahren alles Mögliche unternimmt und selbst nicht vor Lügen und Tatsachenverdrehungen unter der federführenden Mitwirkung von EU-Kommissar Herrn Günter Verheugen davor zurück schreckt, um gravierende Verstöße gegen eigene Dienstvorschriften und das europäische Gemeinschaftsrecht sowie massive Missstände in der eigenen Verwaltung zu kaschieren und zugleich nationale politische deutsche Interessen der BRD und des Freistaates Bayern offenkundig zu schützen.

Kontaktdaten für interessierte Medien:

Ansprechpartner: Christoph Klein (Vorstand)

atmed AG
Reichenhaller Str. 3
D-83451 Piding, Germany
Homepage: www.effecto.info
E-Mail: info@effecto.info
Telefon: (+0049) 08651-718809
Telefax: (+0049) 08651-690293

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