Fall Nina Veronika: Die Verhaltensmuster zweier Stuttgarter Familienrichter

Bezug: http://www.die-akte-nina.com

Stuttgart. Nachdem sich bereits vor einiger Zeit die Medien unterstützend in den Stuttgarter Sorgerechtsentzugs-Fall Nina Veronika eingeschaltet haben, treten nun immer mehr skandalöse Einzelheiten zu Tage.

Besonders befremdlich erscheinen dabei die Handlungen der beiden bislang fallbefassten Stuttgarter Familienrichter: Die Rechte des Kindes und seinen Eltern werden in völlig willkürlicher Weise missachtet.

Am 25.01.2008, also vor bereits fast einem Jahr, fand die erste Verhandlung zur Herausgabe des Kindes an den damals noch sorgeberechtigten Vater statt. Dieser verlangte mit Einverständnis der Kindesmutter das gemeinsame Kind von den nicht sorgeberechtigten Großeltern, die einer Sekte angehören, heraus.

Schon der damalige Bereitschaftsrichter, immerhin Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart, entzog dem sorgeberechtigten Vater, einem 38-jährigen Journalisten, am 23.01.2008 vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht, als Grund dafür wurde notiert: “Derzeit ist völlig ungeklärt, ob der Vater überhaupt in der Lage ist, den erst wenige Wochen alten Säugling sachgerecht zu versorgen.“

Der Vater kümmerte sich bereits im Vorfeld des Verhandlungstermin um die Unterstützung durch mehrere professionelle Einrichtungen der Familienpflege. Doch ganz offensichtlich gab es von Anfang an weder vom Gericht noch vom Jugendamt Stuttgart die Absicht, Vater oder Mutter auch nur eine Chance zu geben, sich selbst um das Kind kümmern zu dürfen.

Der Vater wollte dem Gericht zur Verhandlung die schriftlichen Nachweise von sage und schreibe fünf bereits organisierten Familienhilfen vorlegen. Auf den Antrag des Vaters, die Nachweise einzubringen, entgegnete die fallbefasste Familienrichterin: “Was soll das denn? Das nehme ich gar nicht zur Entscheidung an! Wir sind ja schließlich nicht die Poststelle!“

Im Verlauf der Verhandlung verschwand die Richterin mit den beiden Bediensteten vom Jugendamt Stuttgart im Richterzimmer und fragte: “So, wie entscheiden wir denn jetzt?“

Nach der internen Besprechung bedrängte die Richterin dann den Vater: “Sind Sie mit einer Unterbringung des Kindes in einer Bereitschaftspflegefamilie des Jugendamtes einverstanden, ja oder nein?“

Der völlig verdutzte Vater konnte nur antworten: “Was ist denn, wenn ich nicht einverstanden bin?“

Daraufhin die Richterin: “Wenn Sie das nicht unterschreiben, werde ich die rechtlichen Möglichkeiten dafür schaffen, Ihnen das Sorgerecht zu entziehen und dafür sorgen, dass das Kind trotzdem in die Bereitschaftspflege kommt!“

Als Begründung erfuhr der Vater: “Im derzeitigen Stadium hält das Gericht eine Verbringung des Kindes zum Vater, der bislang die Betreuung eines neugeborenen Kindes noch nicht alleine bewältigen musste, für zu riskant.“

Am Schluss der Verhandlung, nachdem der Vater notgedrungen der “Verbringung des Kindes“ zugestimmt hat und sich zudem verpflichten sollte, einen “Antrag auf Hilfen zur Erziehung“ durch das Jugendamt zu unterschreiben, offenbarte die Richterin dem völlig überrumpelten Vater, es sei “übrigens noch ein Beschluss ergangen, der zu klären hat, ob die gemeinsam unterzeichnete Sorgerechtserklärung überhaupt Gültigkeit“ habe, um dem Vater das Sorgerecht rückwirkend entziehen zu können.

Im Rahmen einer Akteneinsicht wurde nunmehr bekannt, dass dieser Beschluss bereits am Tag vor der Verhandlung, am 24.01.2008 ohne Wissen des Vaters verfasst wurde, der erst informiert wurde, nachdem er im Gerichtssaal der “Verbringung des Kindes in eine Pflegefamilie“ zugestimmt hat.

Neuester Handstreich des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt: Die Richterin verfügte kurz vor Weihnachten nach Antrag des Jugendamtes die sofortige Aussetzung des Umgangs, der ohnehin nach der Willkür des Jugendamtes nur monatlich stattgefunden hätte: “Im Dezember findet kein Umgang mehr statt.“ Dann ist sie nach Diktat in den Weihnachtsurlaub verreist.

Die Eltern haben somit –trotz rechtzeitig gestellten Antrags an Gericht und Jugendamt- Weihnachten und den wenige Tage später liegenden ersten Geburtstag ihres Kindes alleine feiern müssen.

Nun soll am 08.01.2009 im Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt auch über die Sorgerechtsfrage wieder verhandelt werden, welche im Juni 2008 von der fallbefassten Richterin vom laufenden Verfahren willkürlich abgetrennt und seitdem schlicht liegengelassen wurde.

Als zusätzliches Druckmittel, wohl in der Absicht, dass seitens der Eltern kein Rechtsmittel gegen den neuesten Beschluss eingelegt wird, wurde der Umgang für den Vater bis zur mündlichen Verhandlung ausgesetzt.

Hintergrund: Es gibt zahlreiche eindeutige Anhaltspunkte, dass das Jugendamt Stuttgart sowie nunmehr auch das Familiengericht Stuttgart-Bad Cannstatt im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte und Elternrechte massiv verletzt. Derzeit liegen gegen die fallbefasste Richterin mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung, massiver Verletzung der Datenschutzbestimmungen usw. vor.

Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechtsfall Nina Veronika liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor und wird dort beobachtet.