Fall Nina Veronika: Mündliche Verhandlung am 08.01.2009, 14 Uhr im Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

Stuttgart. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt rückt im Sorgerechtsfall um das mittlerweile ein Jahr alte Mädchen Nina Veronika auch weiterhin nicht von seinen äußerst fragwürdigen und nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbarenden Verhaltensweisen ab.

Nun soll überraschend auch über die Sorgerechtsfrage wieder verhandelt werden, welche bereits im Juni 2008, nachdem die Öffentlichkeit erstmals vom Fall Nina Veronika erfuhr, von der fallbefassten Richterin vom laufenden Verfahren willkürlich abgetrennt und schlicht liegengelassen wurde.

Termin für die mündliche Verhandlung wurde kurzfristig für Donnerstag, den 08.01.2009 14:00 Uhr anberaumt.

Persönliches Erscheinen beider Eltern wurde vom Gericht angeordnet. Auch der vom Gericht beauftragte, von den Eltern abgelehnte Gutachter aus Tübingen, der in der Vergangenheit mehrfach durch verbale Entgleisungen und Diskriminierungen aufgefallen ist, wurde zum Termin geladen.

Beide Eltern haben den Gutachter bereits mehrfach wegen dessen Befangenheit abgelehnt. Schon im August 2008 war die versuchte Psychiatrisierung der Eltern Thema: die Eltern hatten angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Leiter des ASD Bad Cannstatt einzuleiten, dieser setzte den vom Gericht nach vier Wochen Umgangsvereitelung angeordneten wöchentlichen Umgang zwischen Eltern und Kind willkürlich weitere sieben Wochen aus. Daraufhin äußerte der Leiter des ASD Bad Cannstatt: “Was? Sie wollen mich anzeigen? Sie haben ja wohl ne Macke! Sie sollten sich mal von Klosinski untersuchen lassen!“

Es ist nicht auszuschließen, dass die Eltern im Termin der mündlichen Verhandlung im Gerichtssaal von dem abgelehnten Gutachter zwangsbegutachtet werden sollen. In Stuttgart scheint diese Vorgehensweise nicht unüblich zu sein. Dies untermauert ein dem Redaktionsbüro Stuttgart vorliegender Beschluss des OLG Stuttgart aus 2008.

Die Eltern haben ihr Kind zuletzt am 11.12.2008 sehen dürfen. Am 15.12.2008 beantragte das Jugendamt Stuttgart die Aussetzung weiterer Kontakte. Die Eltern sollen nach Darstellung des Jugendamtes nicht das Füttern ihrer Tochter sofort unterbrochen haben, als nach Ansicht des Jugendamtes die Besuchszeit abgelaufen sei.

Die Schilderung der Eltern, nämlich die tätlichen Übergriffe seitens einer Mitarbeiterin vom Pflegekinderdienst im Jugendamt Stuttgart, die das Füttern des Kindes durch Tätlichkeiten gegenüber den Eltern und dem Kind unterbinden wollte, wurde von der fallbefassten Richterin in ihrer Beschlussbegründung schlichtweg nicht beachtet.

Die Richterin verfügte am 18.12.2008 nach Antrag des Jugendamtes die sofortige Aussetzung des Umgangs, der ohnehin nach der Willkür des Jugendamtes nur monatlich stattgefunden hätte: “Im Dezember findet kein Umgang mehr statt.“ Dann ist sie nach Diktat verreist.

Die Eltern haben somit –trotz rechtzeitig gestellten Antrags an Gericht und Jugendamt- Weihnachten und den wenige Tage später liegenden ersten Geburtstag ihres Kindes alleine feiern müssen. Das Gericht sähe “kurzfristig für Festtage und Geburtstag keine praktische Umsetzungsmöglichkeit, sosehr der Wunsch der Mutter auch verständlich“ sei. Ob hier ein Verstoß seitens des Gerichts gegen Art. 3 GG u.a. sowie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum Nachteil des Vaters vorliegt, wird zu prüfen sein.

Der Termin findet statt am
Donnerstag, 08.01.2009, 14:00 Uhr im
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Badstraße 23
Stuttgart
Rückgebäude, Saal 4

Hintergrund: Es gibt zahlreiche eindeutige Anhaltspunkte, dass das Jugendamt Stuttgart sowie auch das Familiengericht Stuttgart-Bad Cannstatt im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte und Elternrechte massiv verletzt.

Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechtsfall Nina Veronika liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor und wird dort beobachtet.