Jugendamt Stuttgart: Abteilungsleiterin bezeichnet Medienvertreter als „Arschloch“

Stuttgart. Nachdem während Dreharbeiten zum Dokumentarfilm „Jugendfürsorge live“ am 13.10.2008 bereits ein Kameramann von der Abteilungsleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), Regina Q.-P. sowie weiteren Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Stuttgart (Namen der Redaktion bekannt) tätlich angegriffen wurde (diverse Medien berichteten), erhielt die betroffene Abteilungsleiterin nunmehr die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die heutige Möglichkeit der Erklärung durch Abteilungsleiterin des ASD, Regina Q.-P., die gleichzeitig Mitglied der „Bundesfachgruppe Supervision“ (DBSH) ist, wurde von dieser leider nicht wahrgenommen, statt dessen wurde der nachfragende Redakteur beleidigt mit den Worten: „Sie sind ein Arschloch!“

Die bereits erstatteten Strafanzeigen gegen Q.-P. wegen versuchter gemeinschaftlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung müssen nun noch um eine Anzeige wegen Beleidigung ergänzt werden.

Nachfolgend das heute mit der Abteilungsleiterin geführte Gespräch im Wortlaut.

Redaktionsbüro Stuttgart: „Guten Tag Frau Q.-P., RB Stuttgart. Sagen Sie, gehört es zum Repertoire der Bundesfachgruppe Supervision, dass die Mit...“
Q.-P. : Wer sind Sie denn bitte?
RS: „...dass die Mitglieder wie zum Beispiel die Frau Q.-P. Medienvertreter tätlich angreifen?“

Q.-P.: „Sie sind ein Arschloch!“
RS: „Frau Q.-P., wir warten auf Ihre Antwort.“

RS: „Wie war das mit dem Arschloch?“

RS: „Könnten Sie das noch mal wiederholen im ganzen Satz, Frau Q.-P?“

RS: „Frau Q.-P., da kommt noch eine Anzeige wegen Beleidigung dazu, zur Körperverletzung, gell?“

RS: Wir warten auf Ihre Antwort und auf Ihre Möglichkeit zur Stellungnahme, Frau Q.-P.“
Q.-P.:

Hintergrund: Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechts-Fall Nina Veronika, liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor. Es gibt Anhaltspunkte, dass das Verhalten des Jugendamtes Stuttgart im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte massiv verletzt.