Körperverletzung

Verbot der Beschneidung durch Landgericht Köln

Am 25.06.2012 wurde ein Urteil von Landgericht Köln veröffentlicht, demzufolge die Beschneidung eines unmündigen Kindes als "rechtswidrige Körperverletzung" strafbar ist. Lt. Gericht müssten die Eltern, hier eines vierjährigen muslimischen Jungen, warten, bis das Kind sich selbst für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheidet. Wenig überraschend: die Kritik an diesem Urteil aus muslimischen und jüdischen Kreisen, wo die Beschneidung Unmündiger üblich ist. Hingegen vielleicht für manche eher überraschend: die Erklärung seitens der sog. "Deutschen Bischofskonferenz" v. 27.06.2012: "Das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen ist äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird. Der Gegensatz zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Wohl des Kindes, den die Richter konstruieren,...

Jugendamt Stuttgart: Abteilungsleiterin bezeichnet Medienvertreter als „Arschloch“

Stuttgart. Nachdem während Dreharbeiten zum Dokumentarfilm „Jugendfürsorge live“ am 13.10.2008 bereits ein Kameramann von der Abteilungsleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), Regina Q.-P. sowie weiteren Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Stuttgart (Namen der Redaktion bekannt) tätlich angegriffen wurde (diverse Medien berichteten), erhielt die betroffene Abteilungsleiterin nunmehr die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die heutige Möglichkeit der Erklärung durch Abteilungsleiterin des ASD, Regina Q.-P., die gleichzeitig Mitglied der „Bundesfachgruppe Supervision“ (DBSH) ist, wurde von dieser leider nicht wahrgenommen, statt dessen wurde der nachfragende Redakteur beleidigt mit den Worten: „Sie sind ein Arschloch!“ Die bereits erstatteten Strafanzeigen gegen Q.-P. wegen versuchter gemeinschaftlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung müssen nun noch um eine Anzeige wegen Beleidigung ergänzt werden. Nachfolgend...

Stadt Stuttgart versucht Berichterstattung zu unterbinden – 10.000 Euro Vertragsstrafe pro Tag angedroht

Stuttgart. Wie erst gestern bekannt wurde, erhielten die am Dokumentarfilm „Jugendfürsorge live“ beteiligten Produktionsgesellschaften ein auf den 20.10.2008 datiertes Schreiben von einem von der Stadt Stuttgart beauftragten Rechtsanwalt. Jener Rechtsanwalt vertritt nicht nur die Stadt Stuttgart, sondern auch die gegenüber Medienvertretern bereits auffällig gewordene Abteilungsleiterin des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamts Stuttgart, Regina Q.-P. In dem Schreiben behauptet der einschlägig bekannte Rechtsanwalt Dr. Armin C., der regelmäßig von der Stadt Stuttgart beauftragt wird, dass seitens der beteiligten Produktionsgesellschaften angeblich rechtswidrig Filmaufnahmen von Mitarbeiterinnen des Jugendamts getätigt worden seien. Zudem sei eine falsche Darstellung des Sachverhalts veröffentlicht worden: Der Sachverhalt, ein Kameramann sei während seines Einsatzes in Stuttgart Opfer aggressiv-tätlicher Übergriffe der Abteilungsleiterin...

WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Köln: Schmerzensgeld nach Autounfall

Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist kein gewöhnlicher Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch eigener Art mit einer doppelten Funktion: Er soll dem Geschädigten einerseits einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht direkter finanzieller Art sind, und andererseits - wenngleich weniger bedeutsam - dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149 ff.; ebenso z.B. BGH, NJW 1993, 781, 782). Diese beiden Funktionen des Schmerzensgeldes bezeichnet die Rechtswissenschaft als Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Bei Unfallschäden...

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