Betr. Zeugen Jehovas und Richter Andreas Buske: Sofortige Beschwerde bei Oberlandesgericht Hamburg

Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2

20355 Hamburg

1. Oktober 2008
Az. Beim Landgericht Hamburg 324 O 179/08

Sofortige Beschwerde in Sachen Jehovas Zeugen in Deutschland gegen Heinz-Peter Tjaden

Das Hanseatische Oberlandesgericht möge den Beschluss vom 12. September 2008 wieder aufheben, mir einen Anwalt beiordnen und Prozesskostenhilfe gewähren, da bereits die in der ersten Instanz entstandenen Kosten meine finanziellen Möglichkeiten als Hartz-IV-Empfänger übersteigen.

Begründung:

Das Landgericht Hamburg hat mir die Wiederholung zweier Zitate untersagt, die aus dem “Ärzteblatt” 3/2002 stammen. Ich habe sie in einem am 13. August 2007 veröffentlichten Artikel so eingeführt: “Gerade vorgestellt: Jutta Birlenberg aus Leverkusen, 73 Jahre alt, Gründerin des Vereins ´Kinder in destruktiven Sekten´, Großmutter von drei Enkeln, die sie nicht mehr sehen darf, denn Tochter und Schwiegersohn gehören zu den Zeugen Jehovas. Das können sich Kommentatorinnen und Kommentatoren des Interviews nicht vorstellen, halten das, was Jutta Birlenberg erlebt hat, für einen Einzelfall. Ist es aber nicht.

´Wir verabscheuen die Schmach, die Babylon die Große und vor allem die Christenheit auf den Namen des wahren und lebendigen Gottes Jehova gebracht hat´, heißt es auf Seite 18 des ´Wachtturm´ vom 15. April 1989. Diese Abscheu gegenüber der Welt und gegenüber allen anderen christlichen Glaubensgemeinschaften hat Folgen, diese Abscheu gilt auch für Ex-Anhänger. Richard E. Kelsey, seinerzeit von der amerikanischen Zentrale eingesetzter Zweigaufseher im deutschen Sitz der Zeugen Jehovas, hat es 1990 in einem Interview mit mir so ausgedrückt: ´Mit ehemaligen Zeugen Jehovas sprechen wir nicht.´

Sozialer Tod

Jutta Birlenberg wirft dieser Glaubensgemeinschaft die ´Zerstörung von Familien´ vor, doch damit steht sie nicht allein, das ´Deutsche Ärzteblatt´ schreibt am 18. Januar 2002:“

Im Verfahren hat der Anwalt der Zeugen Jehovas darauf hingewiesen, dass es eine Stellungnahme seiner Glaubensgemeinschaft gebe, die ebenfalls vom „Ärzteblatt“ veröffentlicht worden sei. Allerdings geht es in dieser Darstellung fast ausschließlich um das Thema „Bluttransfusionen“ und nicht um das von mir angeschnittene Thema „Ehe und Familie“.

Das Landgericht entschied, dass es sich bei diesen Zitaten zwar um Meinungsäußerungen handele, es gebe aber auch einen „Tatsachenkern“. Deshalb müsse der Wahrheitsgehalt stichhaltig nachgewiesen werden.

Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) hegte offenbar keine Zweifel am Wahrheitsgehalt. In der Ausgabe 7/2002 des EZW-Materialdienstes wird der „Ärzteblatt“-Beitrag, aus dem ich zitiert habe, als „fundiert“ eingestuft (Anlage 1). Außerdem ist der erste Teil des Zitates in der „Hamburger Morgenpost“ vom 21. Juli 2008 wiederholt worden (Anlage 2).

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am 31. Juli 2008 unter dem Geschäftszeichen 7 w 73/08 einen Beschluss in Sachen Gregor Gysi gegen ZDF gefasst. Daraufhin beschäftigte sich das Landgericht Hamburg am 26. September 2008 erneut mit diesem Streit. Bei der Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter Andreas Buske, der auch mit meinem Fall betraut war: "Behauptung, Verbreitung, Verdachtberichtserstattung, ... , all die schönen Dinge, die wir über die Jahre entwickelt haben, [können hier nicht angewendet werden]."

Offenbar ist der Vorsitzende Richter Andreas Buske gar nicht damit einverstanden, dass dem ZDF die Ausstrahlung einer Aussage von Frau Birthler zur DDR-Vergangenheit des Herrn Gysi untersagt werden soll. Wenn er in meinem Verfahren den gleichen Maßstab angelegt hätte, hätte er in meinem Sinne entscheiden müssen.

Ich füge diesem Schreiben den jüngsten Bewilligungsbescheid des Jobcenters Wilhelmshaven bei (Anlage 3).

Ein aktueller Beitrag für www.onlinezeitung24.de und http://zeugenjehovas.blogspot.com


Über Heinz-Peter Tjaden