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Christliche Sondergemeinschaften: Ein Blick hinter die Kulissen von NAK und Zeugen Jehovas

Das mag ich: Magazin mit Kleinanzeigen kaufen, in ein Café gehen, Kaffee bestellen, das Magazin aufschlagen, die Inserate lesen. Unter „Bekanntschaften“ trifft man derart tolle Frauen, dass man sich sofort die Frage stellt: Hinter denen müssen die Männer doch in Scharen her sein, woher nehmen die noch die Zeit, um Werbetexte für die eigene unglaublich tolle Persönlichkeit zu verfassen? Unter „Sonstiges“ gibt es stets etwas zum Schmunzeln, wie diese Anzeige: „Wer hat Montag ein Bett geschenkt bekommen?“ Eine Frage, die bis zur zweiten Tasse Kaffee im Raum steht, denn offenbar hat jemand etwas verschenkt, was er jetzt gern wieder hätte. Aber warum - und dann auch noch ein Bett? Dann fällt mein Blick auf fünf Zeilen, die mit den Worten „Sektenaussteiger gesucht“ beginnen. Dabei denkt der Inserent nicht an neue religiöse Strömungen, sondern an schon lange existierende Glaubensgemeinschaften wie die Zeugen Jehovas, die Neuapostolische...

Betr. Zeugen Jehovas und Richter Andreas Buske: Sofortige Beschwerde bei Oberlandesgericht Hamburg

Hanseatisches Oberlandesgericht Sievekingplatz 2 20355 Hamburg 1. Oktober 2008 Az. Beim Landgericht Hamburg 324 O 179/08 Sofortige Beschwerde in Sachen Jehovas Zeugen in Deutschland gegen Heinz-Peter Tjaden Das Hanseatische Oberlandesgericht möge den Beschluss vom 12. September 2008 wieder aufheben, mir einen Anwalt beiordnen und Prozesskostenhilfe gewähren, da bereits die in der ersten Instanz entstandenen Kosten meine finanziellen Möglichkeiten als Hartz-IV-Empfänger übersteigen. Begründung: Das Landgericht Hamburg hat mir die Wiederholung zweier Zitate untersagt, die aus dem “Ärzteblatt” 3/2002 stammen. Ich habe sie in einem am 13. August 2007 veröffentlichten Artikel so eingeführt: “Gerade vorgestellt: Jutta Birlenberg aus Leverkusen, 73 Jahre alt, Gründerin des Vereins ´Kinder in destruktiven Sekten´, Großmutter von drei Enkeln, die sie nicht mehr sehen darf, denn Tochter und Schwiegersohn gehören zu...

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