Die Urne zuhause oder im Garten?

Alt verwurzelte Begräbnisrituale verlieren immer mehr an Bedeutung. Die Menschen suchen alternative Formen der Bestattung. In fast allen Ländern und Kulturen wird diesem Bedürfnis auch Rechnung getragen und der Wusch auf Selbstbestimmung nach dem Ableben respektiert. Nicht so in Deutschland, denn hier unterliegt die Totenasche dem gesetzlichen Friedhofszwang. Daher wird die Urne von den Krematorien auch nicht an die Angehörigen ausgehändigt. Diese Regulierungswut der Politik nimmt also weder auf den letzten Wunsch eines/einer Verstorbenen noch auf Angehörige Rücksicht.

Bis ca. Mitte des 18./Anfang des 19. Jahrhunderts lagen die Friedhöfe hauptsächlich aus religiösen Gründen zentral bei der Kirche. Taufe, Heirat und schließlich Begräbnis fanden hier neben den regelmäßigen Kirchgängen als gesellschaftliche Ereignisse statt. Im Gegensatz zu heute war der Tod und die Endlichkeit des irdischen Seins kein gesellschaftliches Tabuthema.

Ab den genannten Jahren wurden die Plätze für die Verstorbenen aus hygienischen Gründen und wegen Überbelegung auf Grund des starken Wachstums der Bevölkerung an den Rand der Orte verlegt. Davor war das nur in Ausnahmefällen üblich - zum Beispiel bei Pestepidemien.
Mit der Verlegung der Friedhöfe ging deren Einrichtung und Verwaltung von den kirchlichen auf weltliche Träger über und es verstärkte sich die Bürokratisierung des Bestattungswesens. An Stelle der alten kirchlichen Vorschriften und der christlichen Tradition wurde die Bestattung und Unterhaltung der Friedhöfe eine Aufgabe der weltlichen Gemeinde.

Mit der damit einhergehenden "Verweltlichung" des Todes erfolgte schließlich seit den Gründerjahren auch dessen Kommerzialisierung. Außer für Dienstleistungen wurden auch für die Nutzungsrechte am Grab Entgelte erhoben - eine Entwicklung, die bis heute anhält und zu einem eigenen Erwerbszweig der Kommunen geführt hat. Bei einer Beerdigung standen und stehen seitdem weniger ethisch-moralische als vielmehr hygienische und geschäftliche Gesichtspunkte im Vordergrund.

Unsere Friedhöfe als solche waren ursprünglich nicht für Urnenbeisetzungen gedacht. Dieses macht aus hygienischen Gründen auch keinen Sinn.

Bis zum Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts waren Einäscherungen im christlichen Europa völlig unüblich. Diese Praxis widersprach durch die physische Vernichtung des toten Körpers dem Auferstehungsglauben der Kirchen. Zu stark war die Vorstellung, nur mit einem unversehrten Körper die Chance auf einen Platz im Himmel zu wahren.

Andererseits waren in vorchristlichen Hochkulturen wie z.B. im antiken Troja oder im Römischen Reich Einäscherungen üblich und an der Tagesordnung.

In unserer Zeit sprechen weder religiöse noch hygienische Gründe für die Beibehaltung der Friedhofspflicht für Totenaschen.

Durch das faktische Monopol der deutschen Friedhöfe sind deren Kosten und Gebühren teilweise abenteuerlich. Da kostet das Stückchen Erde für ein Urnengrab - welches ja nur für wenige Jahrzehnte "gemietet" und dann neu belegt wird - auch schon mal einige Hunderter oder sogar Tausender. Dieses sind aber beileibe nicht die einzigen Kosten seitens der Friedhofsverwaltungen und Kommunen.
Was spricht also dagegen, sich die teilweise exorbitanten Friedhofskosten für eine Urnenbeisetzung zu sparen?!

Die Naturbestattung als unkonventionelle Form der Bestattung ist eine wunderbare Alternative zum deutschen Friedhofszwang, die sich immer größer werdender Beliebtheit erfreut. Anders als bei einer traditionellen Beerdigung, findet hier die Beisetzung der Asche des Verstorbenen inmitten der freien Natur, an einem individuell gewählten Ort außerhalb traditioneller Friedhofsmauern statt. Die Grabstellen sind naturbelassen, öffentlich zugänglich und bedürfen keiner aufwendigen Pflege-Grabpflegekosten und Friedhofsgebühren entfallen komplett.

Das in Spanien ansässige Unternehmen „Urne-Bestattung-Privat.com“ bietet den Angehörigen nebst verschiedenen Varianten der Naturbestattung in Spanien auch die Möglichkeit einer LEGALEN Rücküberführung der Totenasche nach Deutschland an – direkt ins traute Heim. Zur Legalität der Vorgehensweise befragt, meint der Geschäftsführer von „Urne-Bestattung-Privat.com“, Peter v. Siebenthal: "Diese Rücküberführung der Urnen, bzw. der kleine Umweg über Spanien ist absolut legal. Durch ein einfaches Verfahren wird die Totenasche zur "Dem Andenken des Verstorbenen geweihte Friedhofserde" umdeklariert. Dies ist notwendig, damit die Urne wieder nach Deutschland eingeführt werden kann. Durch diese Umdeklarierung des Urneninhalts (welcher aber nirgendwo angezeigt oder dokumentiert werden muss) darf die Urne ganz legal nach Deutschland ein- bzw. überführt werden.

Die "Dem Andenken des Verstorbenen geweihte Friedhofserde" unterliegt nicht dem deutschen Bestattungsrecht. Daher gibt es für den weiteren Verbleib der Urne keine rechtlichen Bestimmungen. Sie können die Urne sowohl in der Wohnung aufbewahren, im Garten beisetzen, oder die "geweihte Erde" an einem Lieblingsplatz der/des Verstorbenen verstreuen.

Da in Spanien keine Bestattungspflicht für Totenasche besteht, gilt, dass jeder über die Asche seines verstorbenen Angehörigen frei verfügen kann. Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Spanien kein Friedhofszwang. Deshalb sind Naturbestattungen in Spanien relativ unkompliziert und können ohne lange Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.


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