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Rechtsanwalt Simbach berät Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen insbesondere in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, Familienrecht, Scheidungsrecht, Strafrechts, Erbrechts, des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Verwaltungs- und Baurechts, des Familien- und Erbrechts, des IT-Rechts. Darüber hinaus sind wir Ihnen behilflich, möglichst effizient Ihre Forderungen in Deutschland einzuziehen.