mit qualifiziertem Nachrang

Die Namens-Schuldverschreibung als Vermögensanlage (§ 1 Abs. 2 VermAnlG ) zur Kapitalbeschaffung - von Dr. jur. Horst Werner

Die Schuldverschreibung - auch Anleihe genannt - gibt es swohl als Wertpapier unter dem Begriff "Inhaberschuldverschreibung" und ohne Wertpapierverbriefung als Namensschuldverschreibung, die kapitalmarktrechtlich als Vermögensanlage gilt. Die Namensschuldverschreibung als als Vermögensanlage wird hier mit Recht und Steuern erläutert. Schuldverschreibungen können als Inhaberschuldverschreibungen ohne namentliche Zuordnung ausgegeben werden – siehe www.finanzierung-ohne-bank.de –. Forderungsinhaber ( = Gläubiger ) ist dann jeweils derjenige, der das Inhaberpapier als Wertpapier physisch in den Händen hält. Eine Ausgabe solcher Wertpapiere ist auch als Namenschuldverschreibung möglich. Dann ist Forderungsinhaber derjenige, der in der Schuldverschreibung namentlich genannt und bei Vinkulierung in das Namensschuldverschreibungs-Register einer Gesellschaft eingetragen ist. Ist aber die freie Übertragbarkeit der Namensschuldverschreibung...

Inhalt abgleichen