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Kanzlei Stoll

Die persönliche Beratung und die individuelle Betreuung meiner Mandanten stehen für mich an erster Stelle. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen meinen Mandanten und mir stellt für mich eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar. Ziel meiner Beratung ist es, ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse individuell zugeschnittenes Beratungskonzept zu entwickeln. Sie haben erst nach Feierabend Zeit? Gerne stehe ich Ihnen nach Terminvereinbarung auch abends zur Verfügung. Die persönliche Beratung und die individuelle Betreuung meiner Mandanten stehen für mich an erster Stelle. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen meinen Mandanten und mir stellt für mich eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar. Ziel meiner Beratung ist es, ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse individuell zugeschnittenes Beratungskonzept zu entwickeln. Aber natürlich sind wir auch telefonisch für Sie erreichbar! ...

Im Dialog mit der Polizei

Ein kurzer Leitfaden für den „Notfall“ Sollte Sie sich jemals in mitten einer Belehrung über Ihre Rechte von der Polizei wiederfinden, ist es niemals verkehrt, wenn Sie eine grobe Ahnung haben, was Sie tun können und/oder besser lassen sollten. Wenn Sie einer Tat beschuldigt werden, wird man Sie bestenfalls zunächst belehren, dass Sie Beschuldigter sind und nichts zu den Vorwürfen sagen müssen. Es kann durchaus vorkommen, dass die Belehrungen der Polizisten ungenügend sind. Manchmal werden Sie „vergessen“. Im Eigentlichen ist festzuhalten: Als Beschuldigter müssen Sie nie etwas sagen oder sich aktiv an den Ermittlungen beteiligen. Außer den Angaben zu Ihrer Person wie Name, Vorname, Geburtstag und Anschrift, müssen Sie keine Angaben machen. Im Gesetz steht es ausführlicher. Dort heißt es im § 136 StPO: „Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird...

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