Schönheitsreparaturklauseln

Ewiges Streitthema: Quotenabgeltungsklausel in Mietverträgen und das BGH-Urteil vom 29.05.2013. Neues YouTube-Video erschienen.

Der Bundesgerichtshof setzt seine „mieterfreundliche“ Rechtsprechung bezüglich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklauseln fort und hat eine weitere formularmäßige Regelung für unwirksam erklärt. (Hinweis: Details hierzu erfahren Sie in einem neuen YouTube-Video unter http://youtu.be/hMqLjqUsUsk) Hier ausschnittsweise der Wortlaut des BGH-Urteils (AZ: VIII ZR 285/12) vom 29.05.2013: „Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts", ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.“ Im § 307 BGB Absatz 1 ist hierzu zu lesen: „§ 307 BGB...

Die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln im Gewerberaummietrecht

Auch im Gewerbemietrecht wenden die Gerichte zunehmend die strengen Maßstäbe des Wohnraummietrechts an, wenn es um die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln geht. Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung führt den Trend aus dem Wohnungsmietrecht fort, Schönheitsreparaturklauseln oft als unwirksam anzusehen. Die Folge: Auch der Gewerberaummieter muss keine Schönheitsreparaturen durchführen, wenn sein Vertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält. Ein Gericht hielt eine Schönheitsreparaturklausel jüngst für unwirksam, die dem Gewerbemieter keine Möglichkeit dazu ließ, die Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen. Das Berliner Kammergericht hielt in 2010 eine Klausel für unwirksam, die eine Änderung der Ausführungsart der Schönheitsreparaturen von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte. Bereits seit 2009 ist es zudem – durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – gesicherte Rechtspraxis,...

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