Privatdekteltiv München

Ist die Beauftragung einer Detektei vereinbar mit dem Datenschutz?

Der Entschluss eine Detektei zu beauftragen um Gewissheit zu erlangen oder im Gerichtsprozess beweise zu sichern ist vielseitig. Doch eine Frage stellen sich die meisten Mandanten ziemlich häufig. Ist die Beauftragung einer Detektei rechtens oder mache ich mich im Sinne des Datenschutzes strafbar? Diese Thematik soll im folgenden Beitrag etwas genauer erklärt werden. Zum ersten muss erwähnt werden das der Beruf des Detektivs zu den Rechtshelfenden berufen gehört. Aus diesem Grund ist eine umfangreiche Rechtskenntnis das a und o um in diesen beruf tätig zu werden. Allerdings muss hier hinzu gefügt werden das Detektive grundsätzlich keine Rechtsberatung durchführen dürfen, es sei denn diese verfügen über eine entsprechende Qualifizierung die Separat zum Detektivgewerbe nachzuweisen ist. Detektive können aber eine Einschätzung über Erfolg und Zulässigkeit vor Gericht der Detektivischen Maßnahme abgeben. Zum zweiten muss auch immer...

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