Mieterpflichten Duschen

Duschen für Mieter: Was erlaubt ist und was nicht

Duschen unterliegt Regeln: Im Stehen mit Fliesenspiegel, Rücksicht bei nächtlichem/morgendlichem Duschen. Vorsicht bei Garten-Duschen ohne Sichtschutz. Legionellengefahr kann Mietminderung begründen. Duschen ist ein alltäglicher Vorgang, der für viele Menschen selbstverständlich ist. Doch nicht immer ist es so einfach, wie es scheint. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Regeln und Gerichtsurteilen, die das Duschen betreffen und sowohl Mieter als auch Hausbesitzer betreffen können. Dieser Artikel beleuchtet, unter welchen Umständen das Duschen verboten oder eingeschränkt sein kann. Duschen im Stehen Ein bedeutendes Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 1 S 32/15) befasst sich mit dem Duschen im Stehen. Das Gericht entschied, dass Mieter, die in einer Badewanne duschen, dies nur tun dürfen, wenn der Fliesenspiegel hoch genug ist, um zu verhindern, dass Wasser an die Wände spritzt und Schimmel verursacht. Ist der Fliesenspiegel zu...

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