Grundsatz des Nachrangs der Betreuung

Neues Betreuungsrecht bietet umfangreiche Vorteile für Betreute und ihre Angehörigen!

Der grundsätzliche Nachrang der Betreuung gegenüber anderer Unterstützung betont die Bedeutung von Familie und Freunden. Die Betreuer sind künftig zum persönlichen Kontakt verpflichtet Leider wird bis heute darüber nicht ausreichend informiert! Aus diesem Grund weist das Forschungsinstitut Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung auf die wichtigsten Neuerungen des neuen Betreuungsgesetzes hin, das am 1. Januar 2023 inkraft tritt! Der Gesetzgeber hat die gesamten betreuungsrechtlichen Vorschriften in das Bürgerliche Gesetzbuch zusammengefasst. Folgende Änderungen sind wesentlich: § 1814 BGB - tatsächlicher Handlungsbedarf Der tatsächliche Handlungsbedarf - also die Unfähigkeit des Volljährigen, seine Angelegenheiten zu besorgen wird nunmehr als erste Voraussetzung für die Betreuungsanordnung genannt. § 1814 III BGB - Nachrang der Betreuung Enthält den Grundsatz des Nachrangs der Betreuung gegenüber anderen Unterstützungsformen Beispiel:...

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