Empfehlung zu Mietzahlungen unter Vorbehalt im Gewerberaummietrecht

Unklare Rechtslage im Gewerberaummietrecht

Sensationsurteile aus München und Frankfurt führen im Einzelfall zu Mietminderungen. Rechtsexperten der Kester-Haeusler-Stiftung raten zu Mietzahlung unter Vorbehalt. Viele Gewerberaummieter kennen in Corona-Zeiten die Rechtslage nicht genau. So wissen sie nicht, dass sie aufgrund der gesetzlichen Einschränkung wegen der Corona-Pandemie ihre Miete möglicherweise mindern oder die Mietzahlung sogar ganz einstellen können. Der Leiter der juristischen Forschungsinstitute der Kester-Haeusler-Stiftung, Prof. Dr. Volker Thieler weist auf zwei Sensationsurteile hin: so hat das Landgericht München I hat mit Urteil vom 22.09.2020, Az. 3 O 4495/20 für die Totaluntersagung der Benutzung der Mietfläche eine 100%ige Mietzinsminderung vom 18.03. bis 26.04.2020 zugesprochen. Das Landgericht sieht in den öffentlich-rechtlichen Maßnahmen, die durch Gemeinverfügungen und Verordnungen ergangen sind, eine Einschränkung des Mietgebrauchs und damit die...

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