Auer Witte Thiel Inkasso

Auer Witte Thiel begrüßt BGH Urteil „Energiesparen hat auch bei Mietrecht Priorität"

Auer Witte Thiel „Den Gesamtzusammenhang bei Modernisierung von Immobilien beachten“ München, im Oktober 2008: Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (VIII ZR 275/07) zum Thema Modernisierung von Mietobjekten stärkt die Rechte der Vermieter. So müssen Modernisierungen vom Mieter geduldet werden, wenn mit den Umbauten Energie gespart werden kann. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Modernisierung der Heizanlage, für welche eine Mieterin nicht die Kosten übernehmen wollte, da sie keine persönlichen Energieeinsparungen damit verbunden sah. Der BGH entschied aber aufgrund der allgemeinen Einsparungsmöglichkeit...

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