Angebote vergleichbar machen

Normierung von Dienstleistungen

Das primäre Ziel einer jeden Serviceausschreibung ist es, einen geeigneten Dienstleister zu finden, um Leistungen auszulagern, welche nicht den Kernkompetenzen des Unternehmens entsprechen oder um damit das eigene Personal zu entlasten. Bei der Auswahl eines passenden Dienstleisters ist es essenziell, dass die später eingereichten Angebote miteinander vergleichbar sind und einer hohen Qualität entsprechen. Es muss vermieden werden, dass als Auftraggeber beim Sichten der Angebote nicht erkennbar ist, dass ein Bieter zum Beispiel nur 80 % der Leistung angeboten hat und man sich zu Unrecht über den vermeintlichen Top-Preis freut. Im Worstcase haben die Bieter die Ausschreibung nicht verstanden und schätzen den Aufwand und die Tätigkeiten oder die erforderliche Qualifikation des einzusetzenden Personals falsch ein. Um das vorgenannte zu Umgehen und bestmöglich vorbereitet in das Ausschreibungsverfahren zu starten, empfehlen wir nachfolgendes...

Vergleichbare Angebote erhalten

Wir Deutschen lieben Redewendungen: Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. hat sicher jeder schon gehört und auch selbst schon verwendet, um jemandem mitzuteilen, dass nur Gleiches mit Gleichem vergleichbar ist. Wie mit den Äpfeln und Birnen verhält es sich auch mit den Angeboten unterschiedlicher Bieter, die geprüft und bewertet werden sollen. Nicht jedes Bieterunternehmen hat dieselben Ansprüche an sein Angebot, bezüglich Form und Inhalt. Welche Möglichkeiten gibt es also, um sicherzustellen, Angebote verschiedener Unternehmen innerhalb der Bewertung gegenüber stellen zu können? Auf den Inhalt kommt es an: Schon bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen muss mitdefiniert werden, welche Anforderungen es an den Inhalt und an die Form des zu erstellenden Angebotes gibt. Dadurch erhält man im Nachgang größtmögliche transparente und präzise Angebote: Was wollen wir vom Bieter wissen? (bspw. Unternehmensauskünfte, Referenzen,...

Inhalt abgleichen