Anforderungen an Angebote

Vergleichbare Angebote erhalten

Wir Deutschen lieben Redewendungen: Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. hat sicher jeder schon gehört und auch selbst schon verwendet, um jemandem mitzuteilen, dass nur Gleiches mit Gleichem vergleichbar ist. Wie mit den Äpfeln und Birnen verhält es sich auch mit den Angeboten unterschiedlicher Bieter, die geprüft und bewertet werden sollen. Nicht jedes Bieterunternehmen hat dieselben Ansprüche an sein Angebot, bezüglich Form und Inhalt. Welche Möglichkeiten gibt es also, um sicherzustellen, Angebote verschiedener Unternehmen innerhalb der Bewertung gegenüber stellen zu können? Auf den Inhalt kommt es an: Schon bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen muss mitdefiniert werden, welche Anforderungen es an den Inhalt und an die Form des zu erstellenden Angebotes gibt. Dadurch erhält man im Nachgang größtmögliche transparente und präzise Angebote: Was wollen wir vom Bieter wissen? (bspw. Unternehmensauskünfte, Referenzen,...

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