öffentliche Bekanntmachung

Gefahr beim Notar? Versteigerungen von Unternehmensanteilen und Rechten durch den Notar bergen Risiken

Teure Rechtsfallen könnten die Folge von falscher Beratung oder Ahnungslosigkeit sein. Was Auftraggeber wissen müssen, um die Fallstricke bei einer Notarversteigerung zu vermeiden. Öffentliche Versteigerungen von Unternehmensanteilen und Rechten aller Art können gemäß Paragraph 383 BGB, der Legaldefinition, durch allgemein oder auf dieses Sachgebiet öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer, Gerichtsvollzieher oder Notare durchgeführt werden. In der Praxis lehnen Gerichtsvollzieher eine solche Beauftragung mit dem Verweis ab, dass geeignete öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer zur Verfügung stehen. Spezielle Ausführungsregelungen durch den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer oder durch den Notar sind nicht gegeben. Dieses, eigentlich uralte, Rechtsgebiet ist hingegen nicht so unreguliert wie es zunächst scheint. Wer sich mit den einschlägigen Kommentaren beschäftigt, wird feststellen, dass sich ein in diesem...

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