Neue Förderung der energetischen Sanierung

Mit dem neuen Klimapaket der Bundesregierung können neue Förderungsmöglichkeiten in die
Finanzierungsberatung eingebunden werden – das lohnt sich!

Noch gerade rechtzeitig zum Jahreswechsel wurde das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutz-
programms 2030 im Steuerrecht verabschiedet. Es ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft - und
wird sich somit das erste Mal zur Jahressteuererklärung am Jahresende auswirken.

Grundzüge des Klimaschutzprogramms für Immobilien

Wie häufig in der Politik, ist auch das Klimaschutzprogramm eine Mischung aus Geboten und
Förderungen - die aktuellen Regelungen im Überblick:

Steuerliche Förderung für Selbstnutzer:
Bisher konnten Modernisierungs- und Sanierungskosten ausschließlich bei Immobilien als
Kapitalanlage abgesetzt werden. Seit dem 1. Januar gibt es aber auch für Selbstnutzer
steuerliche Erleichterungen. Zusammengefasst gelten sie für alle Arbeiten und Dienstleistungen
rund um die energetische Sanierung der Immobilie, also zum Beispiel auch für die Kosten eines
Energieberaters. Dabei können in den ersten zwei Jahren je 7 Prozent (höchstens aber je 14.000 Euro)
und im dritten Jahr 6 Prozent (höchstens aber 12.000 Euro) von der Steuer abgesetzt werden.
Ein Sonderfall sind in diesem Fall denkmalgeschützte Immobilien: Hier können schon nach älteren
Regelungen die Modernisierungskosten für zehn Jahre mit jeweils 9 Prozent von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Steuerliche Förderung für Kapitalanleger:
Vermieter können - wie bisher auch schon - die Kosten für die Immobilie ebenfalls von der
Steuer absetzen. Das funktioniert über die lineare Abschreibung und wird zu gleichen Teilen
über meistens 40 oder 50 Jahre verteilt, also zu je 2 bzw. 2,5 Prozent der Kosten.
Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb können komplett abgesetzt werden,
allerdings nur bis zur Grenze von 15 Prozent des Gebäudewertes.
Ein Sonderfall sind auch hier denkmalgeschützte Immobilien. Hier können Vermieter die Modernisierungskosten
höher absetzen: die ersten acht Jahre jährlich mit 9 Prozent und für weitere 4 Jahre mit jeweils 7 Prozent.

Neue Förderungen:
Ölheizungen stehen nun auf der schwarzen Liste des Klimaschutzes; deren Einbau ist nur noch bis zum Jahr 2026
erlaubt - und es gibt eine Abwrackprämie für Ölheizungen. Auch werden die Kosten für fossile Energieträger aufgrund
des nun eingeführten CO2-Preises teurer werden.

Weitere Förderprogramme:
Die bekannten Finanzierungs- und Förderprogramme der KfW eignen sich sehr gut als Ergänzung; Konkret erhöhen sich
ab dem 24. Januar 2020 die Tilgungszuschüsse und Voraussetzungen der KfW in den Programmen zur energetischen Sanierung.

Praxistipp:
Es ist immer schlecht, einfach nur auf die steuerliche Ersparnis zu schielen, wenn es um den Erwerb und die Sanierung
einer Immobilie geht. Sprechen Sie offen mit Ihrem Finanzierungsberater, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll sind und sich am Ende auch lohnen.

Quelle: © 01/2020, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG


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