Michael Oehme: Bundeskartellamt geht gegen Facebook vor

Das Bundeskartellamt geht wegen der Verbreitung von Nutzerdaten gegen Facebook vor – der Konzern wehrt sich

St.Gallen, 11.02.2019. „Auch in diesem Jahr wird es kaum ruhiger um Facebook und Datenschutzskandale. Nun schreitet das Bundeskartellamt ein und will für weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten sorgen“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme. Kritikpunkt des Bundeskartellamts: Facebook sei in Deutschland Marktführer unter den sozialen Netzwerken und missbrauche seine Stellung. „Ein gutes Beispiel dafür ist der "Gefällt mir"-Button. Dieser sammelt Daten darüber, wofür sich der individuelle Nutzer interessiert und das nicht nur auf Facebook. Das Kartellamt will es untersagen, dass Facebook Daten von fremden Websites zusammenführt. Problematisch sind auch Apps wie Instagram und WhatsApp, die zu Facebook gehören und als Drittquellen fungieren“, so Oehme weiter.

Unterdessen betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt: „Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar.“

Nun hat Facebook zwölf Monate Zeit, die Algorithmen entsprechend zu ändern. Innerhalb von vier Monaten müssen Lösungsvorschläge präsentiert werden. „Bisher ist die Entscheidung des Kartellamts offiziell nicht rechtskräftig. Doch Facebook hat sich bereits gewehrt und will vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den Beschluss vorgehen. Laut eigenen Angaben verstoße der Konzern nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung“, betont Kommunikationsexperte Michael Oehme. Justizministerin Katarina Barley (SPD) befürwortete den Schritt des Kartellamts: „Facebook hat die Sammlung und Vernetzung von Nutzerdaten inzwischen weit über seine eigene Plattform hinaus ausgebaut“. „Die besondere Problematik besteht darin, dass der Datenabfluss häufig sehr intransparent für die Nutzer ist und sie sich dessen gar nicht im Klaren sind“, so Michael Oehme abschließend.