Ambulanter Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der häuslichen Pflege. Im Allgemeinen spricht man bei der häuslichen Pflege auch von ambulanter Pflege, Altenpflege, Krankenpflege, Verhinderungspflege oder Seniorenbetreuung. Ein ambulanter Pflegedienst bietet Familien eine vielseitige Unterstützung bei den täglichen Aufgaben und Verpflichtungen, welche nur noch schwer oder gar nicht mehr durch einen Pflegebedürftigen ausgeübt werden können. Dies ermöglicht pflegenden Angehörigen beispielsweise ihren Beruf und die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen besser organisieren zu können. Die Mitarbeiter eines Pflegedienstes kommen in der Regel zu einem Pflegebedürftigen nach Hause. Dort helfen sie als fachkundige und sachkundige Spezialisten bei der täglichen Pflege. Der große Vorteil einer ambulanten Pflege ist die Möglichkeit den Betroffenen trotz seiner Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu belassen.

Leistungsspektrum eines ambulanten Pflegedienstes

Das Leistungsspektrum eines ambulanten Pflegedienstes beziehungsweise einer häuslichen Pflege erstreckt sich über einen sehr großen Bereich hinweg und kann nicht klar abgegrenzt werden. Die häusliche Pflegehilfe umfasst die folgenden Aufgabenbereiche als Sachleistungen:

1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen umfassen beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege, die regelmäßige Ernährung, die Sicherstellung der Mobilität sowie die fachgerechte Behandlung von bettlägerigen Patienten.

2. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen beispielsweise die Unterstützung zur Bewältigung und die Gestaltung des alltäglichen Lebens im gewohnten beziehungsweise im häuslichen Umfeld.

3. Unterstützung bei der Haushaltsführung

Zur Unterstützung bei der Haushaltsführung geht es zum Teil auch nur um sehr einfache Tätigkeiten des täglichen Lebens. Dies können beispielsweise die Reinigung der Wohnung des Pflegebedürftigen, Essen kochen, Begleitung zu Ärzten, Spaziergänge oder das regelmäßige Einkaufen sein. Aber auch umfangreichere Maßnahmen wie zum Beispiel Unterstützung bei einem Umzug können Bestandteile pflegerischer Hilfe sein.

4. Beratungsleistungen für Pflegebedürftige

Beratungsleistungen für Pflegebedürftige umfassen das Bieten von Lösungen bei pflegerischen Fragestellungen oder die Unterstützung bei der Vermittlung von anderen Hilfsdiensten. Dies können die Vermittlung von Essenslieferdiensten oder die Organisation von Fahrdiensten sowie Krankentransporten sein. Beratungsleistungen können dabei auch von Angehörigen Pflegebedürftiger in Anspruch genommen werden.

Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes

Sobald entsprechende Voraussetzungen von einem Pflegebedürftigen erfüllt werden, kann ein ambulanter Pflegedienst auch häusliche Krankenpflege nach dem § 37 SGB V als eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen anbieten und erbringen. Dazu gehören Tätigkeiten wie zum Beispiel eine verordnete Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen. Die individuellen Voraussetzungen eines jeden Pflegebedürftigen werden dabei von einer Vielzahl von Möglichkeiten bestimmt, die eine individuelle Beurteilung eines jeden Menschen bedürfen. In diesem Bereich stehen Ihnen Ärzte als auch Pflegedienste gern für eine Beratung zur Verfügung.

Bremen, 15.01.2019

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