Deutscher Bundestag deckt seit vielen Jahren kriminelle Vereinigungen in der Justiz

Man glaubt es nicht, honorige Staatsrechtler sowie wie der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages weigern sich seit 2017 Rechtsauskunft zum Art. 97 GG mit Art. 20 Abs. 3 GG zu geben. Es geht darin um die Frage und die immer wieder in den Medien (zur Zeit auch in ARD) behandelt wird, Recht und Gerechtigkeit. Anwaltliche Vertretung vor Gericht ist ein verfassungsmäßiges Recht, welches eine Kette von Richtern seit Jahren immer wieder bricht.

Die inzwischen beschuldigten Richter geben vor, kausale Zusammenhänge zwischen ungesühnten Vergehen und Verbrechen (begangen im Auftrage des Rechtsstaats) mit verheerenden wirtschaftlichen Folgen des Klägers, Dritter und auch dem Gemeinwohl einfach nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen. Gemäß Art. 97 GG sollen diese Richter das ungestrafte Recht haben, diese ungesühnten Vergehen und Verbrechen durch Staats- und Justizbeamte fortsetzen zu lassen. Diese Ignoration begann bei den Beschuldigten schon in der ersten Rechtsinstanz, denn kriminelle Handlungen und die vom Rechtsstaat ausgingen und noch ausgehen, haben nun mal ihre Langzeitwirkung. Wenn ein Richter in seinem Beschluss/Urteil vier strafbare Handlungen, noch dazu vom Zeugen und der Staatsanwaltschaft als homogen und nachvollziehbar bezeichnete, sich aber dann im Nachgang herausstellte, dass die Staatsanwaltschaft und der Zeuge gelogen haben, dann ist das Ganze ein vorsätzliches und bandenmäßiges Verbrechen, hier genau im Auftrages des Demokratischen Rechtstaats. Wenn das Ganze dann noch mit Nötigung und vorsätzlicher notarieller Falschbeurkundung einher geht sowie Auswirkung mit finanziellem dreistelligen Millionenschaden, eben des Klägers, Dritter und dem Gemeinwohl, dann bilden Staatsanwälte Richter und Politiker eine kriminelle Vereinigung. Keiner von den Beteiligten und Beschuldigten will dann für den bisher angerichteten verheerenden finanziellen Schaden aufkommen. Selbst seriösen Anwälten steht dann die blanke Angst ins Gesicht geschrieben, egal welcher Art von Mandat vor Gericht zu übernehmen.

04-11-2018

Nur per Fax: (030 ) 18 580 9525

Persönlich vorzulegen!

Bundesjustizministerin
Frau Katarina Barley
Mohrenstraße 37
D -10117 BERLIN

Bildung von Teilen einer kriminellen Vereinigung in der Justiz zur Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung mit Duldung der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,

falls Wikipedia die richtige Auskunft über Ihren Eintritt in den Bundestag erteilt, sind Sie gemäß Petitionsbeschluss vom 03. Mai 2016 auch für Straffreiheit insbesondere verschiedener schwerster Straftaten, wie Steuerhinterziehung, Beugung des Rechts, Strafvereitelung im Amt und das Ganze vorsätzlich und bandenmäßig. Auch beantwortet der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Frage nicht, ob es Richtern des Demokratischen Rechtsstaats erlaubt ist, anwaltlichen Beistand bei anhaltenden Verbrechensstraftaten von Staats- und Justizbeamten zu verweigern und somit das verfassungsmäßige Recht auf ein faires Verfahren vorsätzlich brechen. Die richterliche und politische Entziehung der Steuerpflicht (privat sowie geschäftlich seit 1994), dürfte als vorsätzliches und bandenmäßiges Verbrechen bei Gericht geahndet werden

Ihr Vorgänger und auch Parteifreund in der SPD, Herr Heiko Maas, hat sogar eine Urkundenfälschung im Rechtsverkehr durch die Generalbundes-anwaltschaft für den BGH gedeckt (Az. 2 AR 217/15 mit 2 ARs 283/15). Auch der sehr bekannte Richter am 2. Senat des BGH, Herr Fischer, mag solche schwerwiegenden Rechtsverstöße von Generalstaatsanwälten und Oberlandesgerichten gegen Recht und Gesetz. Ganz abgesehen von der Justiz und Politik im Ländle, die derselbigen Meinung wie Herr Fischer sind.

Ich war ehemaliger politischer Häftling 1977 in der DDR und weil ich als CDU-Mitglied für eine freiheitliche Demokratische Grundordnung eintrat, hat die ehemalige DDR meiner Familie die wirtschaftliche Existenz genommen.

Im sogenannten Demokratischen Rechtsstaat ergeht es mir seit über 20 Jahren nicht anders, wie zuvor in der ehemaligen DDR. Sie werden sich persönlich der Frage stellen müssen, hat der Staat das Recht Verbrechen in Auftrag zu geben bzw. das Recht Verbrechen durch seine Richter und Staatsanwälte fortführen zu lassen?

Ich bin in meiner rechtlichen und politischen Auffassung voll bestätigt, dass gemäß der Verfassung im Demokratischen Rechtsstaat, dessen Justiz so unabhängig ist oder sein darf, um kriminelle Vereinigungen gegen die Bürger bilden zu können. MdB Frau Kersten Steinke hatte im Auftrag des Deutschen Bundestages mir dessen Rechtsansicht so am 03. Mai 2016 übermittelt.

Zum besseren Verständnis füge ich meine Schriftsätze an den ehemaligen Bundesjustizminister sowie an die aktuelle Justizministerin des Landes Niedersachsen bei.

Hochachtungsvoll

G. K.

Anlagen:
Brief and Heiko Maas vom 07. Dezember 2015
Brief von Justizministerin Havliza 01. Nov. 2018
Brief an Justizministerin Havliza vom 04. Nov. 2018