Sind Teile der Justiz in Niedersachsen an vorsätzlicher bandenmäßiger krimineller Energie nicht zu überbieten ?

Unter den Az. 2 ARs beim BGH, AR 6129/15 beim BVerfG und Pet 4 beim Deutschen Bundestag wurde nachfolgender Schriftsatz an die GenStA-Celle mit weiteren unangreifbaren Beweismitteln zur Kenntnisnahme und Entscheidung übermittelt.
Der Bundesjustizminister lässt wohl bei Facebook Hassprediger strafrechtlich verfolgen aber mit Straftätern in der Justiz und Politik da schweigt er sich aus.

Per Fax an: (05141) – 206 540
24. Oktober 2015

Generalstaatsanwaltschaft Celle
OStAin Frau Dr. I.
Schlossplatz 2
29221 Celle

2 Zs 1866/15 - Ihr Schreiben vom 19. Oktober 2015
Ermittlungsverfahren gegen Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz u.a. – 1141 Js 73202/15

OStAin Frau Dr. I.,

Ihr Schreiben entspricht nicht einmal im Ansatz der Sach- und Rechtslage, des eines Demokratischen Rechtsstaates, sondern stellt lediglich den weiteren Versuch der vorsätzlichen Verdummung von mündigen Bürgern dar. Wie können Sie in unverschämter Weise von Sach- und Rechtslage schreiben, wenn Sie und wie alle bisherigen Ermittler, noch nicht einmal Beweise für eine kriminelle Bandenbildung sehen wollten? Nicht nur bis in die höchsten Ränge im Sport herrscht Korruption und damit Kriminalität, meine juristischen Fälle zeigen genau das Gleiche in der Justiz – und nicht nur in Niedersachsen.

Sie haben sich mit Ihrem Schreiben zum weiteren Mitglied einer kriminellen Bande innerhalb der Exekutivorgane des Landes Niedersachsen gemacht, deren Straftaten gemäß § 13 StGB mit § 258a StGB sowie § 129 Abs. 1 StGB, inzwischen über mehrere Staatsanwaltschaften, wie Hannover, Verden, Hildesheim, Lüneburg und Osnabrück reichen.

Anstiftung zu BtM-Verbrechen, Verfolgung Unschuldiger, Beweismittelunterückung, mehrfache Rechtsbeugungen, Postunterdrückung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Uneidliche Falschaussagen, fahrlässige Körperverletzung im Amt, Postunterdrückung, Strafvereitelungen im Amt, Urkundenunterdrückung im Amt, Beihilfe durch Unterlassen und letztendlich Urkundenfälschungen im Amt, diese Straftaten sind keine lapidaren OWis, sondern Vergehen und Verbrechen in Tateinheit. Damit keine Missverständnisse aufkommen, alle diese Straftaten sind auf Grund höchstrichterlicher Entscheidungen (durch Mitwisserschaft und gemäß BGH Leitsatzentscheidung) als vorsätzlich und bandenmäßig zu betrachten. Obendrein für alle Mitwisser und damit zu Beschuldigende und Beschuldigte aus Staats- und Justizdiensten, gilt das Bundesbeamtengesetz. Bundesbeamte und zugleich in Verdacht stehende Straftäter wären umgehend aus dem Dienst zu suspendieren und nach Urteil gemäß BBG aus dem Dienstverhältnis zu entlassen.

Eine Länderjustizministerin und die solche Bandenbildung der ihr unterstellten Exekutivorgane duldet, (vielleicht sogar zu Teilen von Straftaten angestiftete?) ist gemäß der vorgenannten Rechtsvorschriften der StPO und insbesondere dem Art. 3 Abs. 1 GG, sowie dem damit verbundenen Legalitätsprinzip, genau wie jeder andere Bürger strafrechtlich zu verfolgen.

Allein die anhaltende vorsätzliche und bandenmäßige Rechtsbeugung gegen die Abgabenordnung, hier des FG Hannover zum Az. 16 V 10089/03, ist ein anhaltender schwerwiegender Verbrechensstraftatbestand. Der § 76 Abs 1. FGO mit § 81 Abs. 1 S. 2 FGO ist völlig unzweifelhaft. Die GenStA-Celle ist für die vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelung im Amt, hier in Bezug auf dieses auf Jahre hinaus anhaltende Verbrechen rechtlich verantwortlich. Richter B. am AG Verden hatte den Anfang dieses Verbrechens in seinem Beschluss zum Az. 301 Js 28583/01 der StA Verden unangreifbar dokumentiert. Das schriftliche Eingeständnis der beschuldigten Leiterin der Steuerfahndung Hannover, Frau D.-P. vom 23. März 2011 und 14 Jahre nach Beschluss des Richters B., Bankbelege mit Ausgaben zur Forschung und Entwicklung von hochinnovativen Umweltpatenten über 600TDM angeblich nicht in Besitz gehabt zu haben, zeigt u.a. auf, mit welcher vorsätzlichen bandenmäßigen kriminellen Energie Staats- und Justizbehörden in Niedersachsen seit 1987 behaftet sind. Zur weiteren Untermauerung des Ganzen, zählt auch die vorzeitige Vernichtung der Ermittlungsakte gegen die beschuldigten und damit verbrecherischen Finanzrichter beim FG Hannover (StA Hannover Dr. L. aus 2004 und bestätigt durch StA Dr. R. vom 15. März 2011). In diesem doch angeblich so Demokratischen Rechtsstaat wird man Generalbundesanwalt, wenn man zuvor als Generalstaatsanwalt in Celle Unterdrückung von Beweismaterial angeordnet hat (Seite 15 zum Az. NZS 1141 Js 40469/04 - StA Hannover).

Das Landgericht Verden hat mit seiner Verweigerung, der Annahme meiner Zivilklage zum Az. 4 T 18/15, hier zusätzlich nur noch den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt der schweren Steuerhinterziehung durch die GenStA- Celle und spätestens seit 2009 bekräftigt. Dass der NDS-Landtag mit seinem Az. Pet 02265/01/15 vom 12. Januar 2006 mit von der Partie in Sachen Strafvereitelung im Amt gegen die AO ist, kann die GenStA-Celle ebenso nicht vom Tisch wischen.

Dass die beschuldigte Justizministerin einen BtM-Verbrecher und wenn auch längst für diesen strafrechtlich verjährt, als Fachaufsichtsführenden einer sich erneut strafbar gemachten Staatsanwaltschaft im Amt belässt, schlägt dem Fass den Boden aus. Ihnen dürfte durchaus klar sein, dass Sie mit solchen unglaublichen kriminellen Rechtsansichten den Bundesjustizminister als unfähig und damit als öffentliche völlig unglaubwürdige Lachnummer in Sache Pegida und AfD darstellen.

Dem 2. Strafsenat des BGH, dem BVerfG, dem Bundestag sowie dem Bundesjustizminister, wurde inzwischen umfangreiches unangreifbares Beweismaterial und nicht nur aus Niedersachsen, in Bezug auf systembedingte Staatskriminalität zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Mit geziemten Grüßen

G. K.

Cc:
Deutscher Bundestag Pet 4-18-07-312-019381
2. Senat beim BGH ARs 283/15
BVerfG AR 6129/15
Bundesjustizminister - Heiko Maas
Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.
Internetveröffentlichung
Dr. Norbert Blüm - Einspruch