So finanziere ich meine Existenzgründung oder mein bestehendes Unternehmen

So finanziere ich meine Existenzgründung oder mein bestehendes Unternehmen Von so manchen Förderprogramm hat man sicherlich schon gehört, so manch andere Möglichkeit ist vielen sicherlich unbekannt. Einen guten Überblick über die Förderprogramme von Bund, Ländern und EU finden Sie auch in der Foerderdatenbank.de. Dort können Sie ganz gezielt suchen und schnell die für Sie interessanten Förderungen finden.

Den meisten wird die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bekannt sein. Dort haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, zinsvergünstigte Kredite zu bekommen. Auch hier gibt es zahlreiche Programme mit den unterschiedlichsten Anforderungen und Darlehenshöhen.

Zudem gibt es zahlreiche Investitionsbanken in den Ländern. Diese bieten ebenfalls verschiedenste Formen der finanziellen Unterstützung für Existenzgründer und bestehende Unternehmen. Auch hier lohnt es sich, einen Blick auf die Internetseiten der Investitionbanken zu werfen.

Meistergründungsprämie: Bis zu 7.000 Euro

Sicherlich dürfte auch die Meistergründungsprämie bekannt sein. Hier können Handwerksmeister, die sich innerhalb von 3 Jahren nach Ablegung der Meisterprüfung selbstständig machen, einen Zuschuss beantragen. Die Meistergründungsprämie beträgt dabei einmalig 7.000 Euro und es handelt sich in diesem Fall um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss.

Außerdem kann man nach Ablauf von drei Jahren im Rahmen der Meistergründungsprämie eine Arbeitsplatzförderung in Höhe von 5.000 Euro beantragen.

Kredit in Rekordzeit: Der Handwerker Sofortkredit

Speziell für Handwerker in Berlin bieten einige Hausbanken den sogenannten "Handwerker Sofort Kredit" für bis zu 100.000 Euro an. Dieser soll schnell bearbeitet werden, da hier eine Kooperation von Handwerkskammer, Bürgschaftsbank Berlin und den Hausbanken vorliegt. Der Handwerker wird zudem bei der Beantragung von der Handwerkskammer unterstützt.

Professionelle Unternehmensberatung: Bis zu 90% Förderung

Gerade Existenzgründer, welche aus der Arbeitslosigkeit gründen, haben verschiedene Möglichkeiten der umfassenden Unterstützung. So gibt es die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu erhalten und die Möglichkeit das Gründercoaching Deutschland in Anspruch zu nehmen.

Dabei kann der Arbeitslose bis zu 90% Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten. Aber auch ein schon bestehender Betrieb kann in den ersten fünf Jahren nach seiner Gründung mit bis zu 4500 Euro gefördert werden. Dabei kann dieser mit Hilfe eines Zuschusses zum Beispiel ein neues Vertriebskonzept mit einem relativ geringen Eigenanteil entwickeln lassen.

Investitionszulage: Bis zu 25% Förderung

Einen Überblick über die verfügbaren, europäischen Förderprogramme ermöglicht das Online-Instrument für KMU-Finanzierung vom Europäischen Mittelstandsportal.

Sofern Sie als Unternehmen schon investiert haben, sollten Sie die sog. Investitionszulage beantragen. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich und kann von 2,5% bis 25% je nach Jahr und Förderregion betragen.

Mitarbeiter mit Handicap: Bis zu 80% Förderung

Eine sicherlich weniger bekannte Möglichkeit der finanziellen Unterstützung besteht durch das Integrationsamt. Sollten Sie also zum Beispiel planen einen Mitarbeiter mit Handicap einzustellen, so kann eine finanzielle Unterstützung durch das Integrationsamt erfolgen. Dabei können zum Beispiel Zuschüsse für Werkzeug, Maschinen oder auch Fahrzeugen ermöglicht werden.

In einem konkreten Fall hat eine Firma aus Berlin einen gehörlosen Maler als Bauhelfer/Malerhelfer eingestellt. Dieser hatte eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, das Unternehmen aber nicht ein solches Fahrzeuge verfügbar.

Das Unternehmen stellet einen Antrag auf Zuschuss beim Integrationsamt Berlin für die Anschaffung eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe. Die Kosten beliefen sich auf Rund 13.000 EUR netto. Das Integrationsamt hat die Anschaffung mit einem Beitrag von rund 10.400 EUR unterstützt. Der Eigenanteil für das Fahrzug lag also für den Unternehmer bei rund 20%.

Zudem unterstützte die Agentur für Arbeit mit eiem Lohnkostenzuschuss die Einstellung und Einarbeitung des Mitarbeiters. So belief sich in diesem Fall die Förderung im ersten Jahr auf 60% und im zweiten Jahr auf 50% der Lohnkosten.

Der Arbeitgeber hatte damit einen wirtschaftlichen Anreiz den Mitarbeiter zu beschäftigen und war somit von der Ausgleichsabgabe befreit. Wenn Sie selber eine solche Förderung in Anspruch nehmen möchten, dann sollten Sie zunächst mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen, um einen passenden Mitarbeiter zu finden.

Dann müssen entsprechend vor der Einstellung des Mitarbeiters die Anträge gestellt werden und entsprechend begründet werden.

Weiterbildung für Handwerksunternehmen: Bis zu 80% Förderung

Auch das Thema Weiterbildung wird in Deutschland gefördert. Sofern Sie sich selber als Handwerksunternehmer oder Handwerksunternehmerin weiterbilden möchten, gibt es zudem eine Möglichkeit der Unterstützung. Diese nennt sich IQ Handwerk und wird mit 80% gefördert.

Im Rahmen dieser Förderung kann z.B. ein Meister einen Abschluss als Betriebswirt oder Controller machen. Aber auch technische Weiterbildungen werden angeboten. Der Eigenanteil ist also nur sehr minimal.

Auch für Mitarbeiter gibt es dabei Lösungen eine Förderung zu erhalten. So zum Beispiel in Brandenburg mit dem sog. Bildungsscheck. Hier ist eine Förderung von bis zu 70% möglich.

Alle Links zu den Themen finden Sie auf der Website von Malerprofis24.de dem Portal für Maler.

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