Jugendamtswillkür, jetzt Wahlkampfthema?

Rechtzeitig zum Beginn des Wahlkampfs zeigen die Piratenpartei Größe! Sie haben keine Ähnlichkeit mit den Piraten der Karibik. Unter Piraten stellen wir uns verwegene Burschen vor, menschenverachtende Gestalten die rauben und morden. Die Berliner Piraten passen nicht in dieses Bild. Sie sind ganz anders, menschenfreundlich und bürgernah.
Ihnen allen ist bekannt, das die deutschen Jugendämter mehr und mehr in Verruf kommen. Berichte über willkürliche Inobhutnahmen (Kinderklau) – zum Teil mit Polizeigewalt – wechseln sich ab, mit Berichten von zu Schaden gekommenen Kindern, nachdem sie vom Jugendamt in Obhut genommen wurden. Dazu kommen noch Meldungen von Misshandlungen und Missbräuchen in diversen Heimen. Die Empörung über die Skandale hat längst die Grenzen unseres Landes überschritten. Im Ausland, Frankreich, Polen …. gibt es Vereine die gegen den Deutschen Kinderklau kämpfen.
Abhilfe tut Not! Das haben auch unsere Politiker erkannt. Nach langen Monaten der Vorbereitung und Beratung, erließen sie schließlich das Kinderschutzgesetz. Im Verlauf der Beratung wurde auch über die Einrichtung einer Anlaufstelle für Betroffene debattiert. Aber leider setzte sich die Lobby der Erziehungsbranche durch und überzeugte die Politiker von der „Sinnlosigkeit“ einer solchen Anlaufstelle. Die große Abneigung vor staatlichen Kontrollen geht aus den Stellungnahmen der Verbände der Branche zum Referentenentwurf des Gesetzes unzweifelhaft hervor. Allen voran der AGJ.
Zitat: „Sowohl die AFET als auch die AGJ sind Dachorganisationen, in denen sich die Branche der Jugendhilfe – Organisationen inkl. Jugendpsychiatrie und Jugendämter zusammengetan haben. Die Vereine sind eigenständige Organisationen, die aber eng miteinander verwoben sind. Im Grunde genommen ist es der gleiche Club.“ (1).
Die Berliner Piratenfraktion hat nun einen Vorstoß gewagt. Sie fordert den Senat auf, „in Absprache mit anderen Bundesländern noch in diesem Jahr über den Bundesrat ein Gesetzgebungs-verfahren zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch zugunsten der rechtssicheren Verankerung ombudschaftlicher Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe zu initiieren.“(2). In einer solchen Ombuts Stelle könnten dann betroffenen Eltern und Kinder, auf außergerichtlicher Basis, die Sachlage klären und zu einer friedlichen Lösung kommen. Hiermit könnte auch die Dauer einer Fremdunterbringung – wenn sie nicht berechtigt ist – erheblich verkürzt werden, was die seelischen Schäden bei den Kindern eindeutig stark verringern würde.
Mit diesem gewagten Vorstoß hat die Piratenpartei ein bürgerfreundliches Signal gesetzt. Bei den Mitgliedern von Kinder sind Menschen e.V. hat die Bekanntgabe des Antrags jedenfalls helle Freude ausgelöst. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Politiker zu Gunsten des Wählerwillens entschei-den.
1. Buch: Die deutsche Schande ISBN 978-3-8423-6574-2
2. Abgeortnetenhaus Berlin Drucksache 17/0849