Das Mittel gegen "organisierte Kriminalität" ist "organisierte Transparenz" - Teil 10

Justiz-Mafia in Hannover bleibt untätig

Die Staatsanwaltschaft Hannover bleibt untätig wegen der Strafanzeige vom 29. April 2012 gegen die
Herren Dr. Hackner und Justizminister Bernd Busemann (beide im Hause des Justizministeriums)
wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Beteiligung an organisierter Kriminalität

Die Staatsanwaltschaft Hannover beruft sich auf die Bescheidlosstellung, welche durch Generalstaatsanwalt Harald Range (heute Generalbundesanwalt in Karlsruhe) und OStA Kolkmeier von der GStA Celle angeordnet wurde.

OStA Kolkmeier wurde jedoch zwischenzeitlich selber mit zwei Bescheiden vom 19.10.2012 tätig. Er scheint sich stillschweigend über die seinerzeit von ihm mit gezeichneten Anordnung zur Bescheidlosstellung hinwegzusetzen.

Die telefonische Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover, welche erst auf ausdrücklichen Anruf des Anzeigeerstatters erfolgte, verstößt gegen die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) 89. Dort heißt es:

„Bescheid an den Antragsteller und Mitteilungen an den Verletzten

(2) Die Begründung der Einstellungsverfügung darf sich nicht auf allgemeine und nichts sagende Redewendungen, z.B. "da eine Straftat nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen ist", beschränken.
Vielmehr soll in der Regel - schon um unnötige Beschwerden zu vermeiden - angegeben werden, aus welchen Gründen der Verdacht einer Straftat nicht ausreichend erscheint oder weshalb sich sonst die Anklageerhebung verbietet. Dabei kann es genügen, die Gründe anzuführen, die ein Eingehen auf Einzelheiten unnötig machen, z.B., dass die angezeigte Handlung unter kein Strafgesetz fällt, dass die Strafverfolgung verjährt oder aus anderen Gründen unzulässig ist oder dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.“

Die schriftlichen Bitten vom 09.05.2012 und 22.05.2012 um Mitteilung des Aktenzeichens blieben unbeantwortet.
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