Dienstzeugnisse bei Beamten - Auslöser für Rechtsstreitigkeiten

Dienstzeugnisse sind wichtige Arbeitsnachweise für Beamte und haben bei der Bewerbung oder im Rahmen von Beurteilungen enorme Bedeutung.

Was das Arbeitszeugnis für einen Arbeitnehmer, ist das Dienstzeugnis für den Beamten: In den meisten Fällen der Nachweis und die Bewertung der Tätigkeit bei seinem früheren Dienstherrn. Nicht selten treten im Rahmen eines Dienstherrnwechsels Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Beamten und seiner früheren Behörde über die Formulierung des Zeugnisses auf. Der folgende Beitrag soll einen kleinen Überblick für Betroffene rund um das komplexe Thema liefern.

a) Arten von Zeugnissen

Dienstzeugnisse werden in der Regel erst nach Beendigung des Beamtenverhältnisses zum bisherigen Dienstherrn ausgestellt (vgl. § 85 BBG für Bundesbeamte). Notwendig ist ein Antrag des Beamten, z. B. nachdem er vom neuen Dienstherrn ernannt wurde und das Beamtenverhältnis dort fortgesetzt wird. Denkbar sind aber auch Zwischenzeugnisse bei berechtigtem Interesse des Beamten. Das qualifizierte Dienstzeugnis enthält Angaben über die Tätigkeit und die erbrachten Leistungen des Beamten.

b) Rechtsnatur eines Dienstzeugnisses

Die Rechtsnatur von Dienstzeugnissen ist umstritten. Teilweise wird angenommen, es handele sich um einen Verwaltungsakt, teilweise wird diese Eigenschaft verneint. Unabhängig davon sind im Rahmen des Rechtsschutzes gegen Dienstzeugnisse von Beamten die Verwaltungsgerichte zuständig.

c) Inhalt von Dienstzeugnissen

Ein qualifiziertes Dienstzeugnis soll vor allem den neuen Dienstherrn über die ausgeübte Tätigkeit und über die Leistungen des Beamten informieren. Es dient für den Bewerber als Visitenkarte für seine weitere Laufbahn. Dabei ist der Dienstherr verpflichtet, dem Grundsatz der Zeugniswahrheit Rechnung zu tragen. Das Zeugnis muss folglich alle Tatsachen beinhalten, die für die vollständige Würdigung der Tätigkeit beim Dienstherrn von Bedeutung sind. Allerdings muss das Zeugnis auch wohlwollend formuliert sein, so dass die Zeugnisse in Anlehnung an die Zeugnissprache im Arbeitsrecht ausformuliert werden.

Der Dienstherr hat bei der Formulierung des Zeugnisses einen erweiterten Beurteilungsspielraum, der nur auf bestimmte Fehler überprüft werden kann. Hier sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, da insbesondere die Abfassung des Schriftsatzes und entsprechende Beweisangebote zu Schwierigkeiten führen können.

d) Schlussbetrachtung

Bei Ausstellung von Dienstzeugnissen werden durch Dienstherrn teilweise "alte Rechnungen" beglichen. Insoweit lohnt es sich durch eine fachkundige Person den Inhalt des Zeugnisses überprüfen zu lassen und die außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Erfolgschancen abzuschätzen. Ein wohlwollendes Dienstzeugnis kann für die weitere Beamtenlaufbahn von großer Bedeutung sein.

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