Arznei oder Genussmittel? Die E-Zigarette vor Gericht

Ein Hersteller von E-Zigaretten will vor Gericht die Einstufung des umstrittenen Produkts als Genussmittel durchsetzen. Er legte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Beschwerde ein, nachdem er im Eilverfahren gegen das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in erster Instanz unterlegen war.

Das Ministerium bewertet – wie die Bundesregierung – die E-Zigarette als Arzneimittel, das ohne Zulassung nicht verkauft werden darf.

Ein Sprecher des OVG: “Es ist noch keine Entscheidung getroffen worden.”

Das Gericht lehnte eine inhaltliche Stellungnahme in dem noch laufenden Verfahren ab. Einen Beschluss in dem Eilverfahren will das OVG in den kommenden Wochen verkünden.

Auch vor dem Kölner Verwaltungsgericht prozessiert derzeit ein Herstellerverband mit dem Ziel, dass E-Zigaretten nicht mehr als Medikament geführt werden. Eine Zulassung ist teuer, langwierig und würde – bei erfolgreichem Ausgang – bedeuten, dass das Produkt am Ende nur in der Apotheke an Erwachsene verkauft werden darf.


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