E-Zigarette mit Nikotin ist ein Arzneimittel: Handel mit E-Zigarette verboten

Die Bundesregierung hat die nikontinhaltigen elektrischen Zigaretten als zulassungspflichtige Arznei eingestuft.

„Die Bundesregierung nimmt eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die seit einigen Jahren auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten sehr ernst“, so die offizielle Regierungsstellungnahme.

Der Verkauf des nikotinhaltigen Liquids, dass in den E-Zigaretten verdampft wird, ist ohne entsprechende Zulassung illegal.

Die begehrten elektrischen Glimmstängel, könnten demnach praktisch nur noch mit den weiterhin erhältlichen Liquiden ohne Nikotin betrieben werden.

Mit Blick auf den oft genutzten Vertriebsweg der E-Zigaretten und Liquide über das Internet erklärte die Bundesregierung, dass auch der Online-Handel untersagt sei.

Mit dem Versand verstoßen Händler gegen das Arzneimittelgesetz, weshalb die Liquide „sichergestellt und eingezogen werden“ können, erklärte die Bundesregierung.

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