Ein Trick? Rechtsmittel gegen Urteil des LG Osnabrück eingelegt

Wie uns der Rechtanwalt von Herrn Burat bestätigte, wurden am 23.2.2012 Rechtsmittel gegen das am 17.2.2012 ergangene Urteil in Osnabrück eingelegt.

Die Richter am Landgericht befanden Herrn Burat schuldig wegen: “gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen.”

Die Strafe- 18 Monate Haft, sind zur Bewährung ausgesetzt worden.

Wir zitieren jetzt aus Belugas Blog das meint:

…müssen wir annehmen, dass 1 1/2 Jahre auf Bewährung und eine kleine Geldbuße an gemeinnützige Organisationen selbst Herrn Burat zu wenig ist. Kann sein dass selbst er über die Milde seiner Strafe lachen musste und wirklich bestraft werden will.

Eher denkbar ist aber folgendes Szenario:

Herr Burat erwartet in einigen Monaten seinen Prozess vor dem OLG in Frankfurt/Main. Dort geht es um das Thema Abofallen (outlets u.a.) aus der jüngsten Vergangenheit des Herrn Burat.

Sollte also Herr Burat vor dem OLG Frankfurt ebenfalls verurteilt werden, wäre eine weitere Bewährungstrafe höchst unwahrscheinlich. Die Bewährungsstrafe aus Osnabrück würde evtl widerufen werden und in Haft umgewandelt werden.

… sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision ausgeschlossen. Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Ein juristischer Trick?

Somit sind die eingelegten Rechtsmittel vor dem LG Osnabrück die einzige Möglichkeit, einer Verurteilung in Frankfurt wegen mutmasslichem Betrug die dann höchstwahrscheinlich nicht auf Bewährung ausgesprochenem werden kann, zu entgehen.

Das Urteil von Osnabrück ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr in Sachen Abofallen finden Sie auf: www.konsumer.info


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