Handelsblatt-Bericht über Debi Select erneut mit vielen Fehlern
Pressetext verfasst von moehme am Mo, 2011-08-29 15:02.Klagender Anleger hat keinen Anspruch auf Auszahlung / Interpretiert Redakteur Sönke Iwersen Information bewusst falsch?
Landshut, 29.8.2011. Der Bericht „Nach Teldafax-Pleite: erste Klage gegen Großaktionär Debi Select" in der heutigen Ausgabe des „Handelsblatts" über die Debi Select-Fonds weist wie schon der vorherige Artikel Fehler und Ungenauigkeiten auf, so dass sich Debi Select gehalten sieht, diese fehlerhaften Angaben bzw. den Eindruck, den diese Berichterstattung aufgrund ihrer Ungenauigkeiten erweckt, zu korrigieren:
So hat der in dem von „Handelsblatt"-Redakteur Sönke Iwersen verfassten Artikel benannte Anleger überhaupt keinen Anspruch auf eine Auszahlung. Hintergrund: Dieser Anleger hatte eine Beteiligung an der Debi Select flex GbR gezeichnet. Laut diesem Zeichnungsvertrag wollte er über 216 Monate (monatliche Rate 800,00 €) insgesamt 172.800,00 € einzahlen. Insgesamt wurden aber lediglich fünf Raten eingezahlt, dann wurden die Zahlungen ausgesetzt, so dass Debi Select – übrigens unter Verzicht auf alle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anleger – den Vertrag auf die eingezahlten 4000,00 € herabgesetzt hat. Am 4. August erhielt Debi Select ein Schreiben der Kanzlei CLLB-Anwälte, die von einer Gesamtzeichnungssumme von 176.800,00 € ausgingen. Debi Select hat den tatsächlichen Sachverhalt klargestellt und das Begehren zunächst mit Hinweis darauf abgelehnt, dass die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens derzeit nicht erfolgen kann, da die Höhe nicht ohne den auf die Beteiligung entfallenen Gewinnanteil für das Geschäftsjahr 2010 bezifferbar ist. Der Gewinnanteil für 2010 wird berechnet auf der Grundlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, der sich derzeit in der Testierung befindet und den die Gesellschafterversammlung erst feststellen muss.
„Das bedeutet also, dass der Anleger sein Kapital selbstverständlich erhält, aber zunächst die Gesellschafterversammlung darüber beschließen muss. Das ist ein formell zwingender Vorgang", erklärt Debi Select-Sprecher Michael Oehme. „Dieser Sachverhalt ist selbstverständlich auch der Kanzlei CLLB klar. Der Vorgang ist von dort also unter Auslassung wesentlicher Fakten in die Öffentlichkeit transportiert worden. Wir vermuten, dass dies geschah, um weitere Anleger zu einer Art Sammelklage zu animieren."
Dieser Hintergrund ist dem „Handelsblatt"-Redakteur Sönke Iwersen im Detail erläutert worden, dieser konnte also bewerten, wie der in der Substanz haltlose Anspruch der CLLB-Anwälte zu gewichten ist. Dennoch schreibt das „Handelsblatt": „Bis heute aber zahlte Debi Select kein Geld zurück. Dabei geht es nur um 4.000 Euro."
Weiterhin wiederholt „Handelsblatt"-Redakteur Sönke Iwersen in diesem Artikel eine unwahrhaftige Behauptung, die er bereits in seinem jüngsten Bericht aufstellte. Demnach soll der Investor, an den Debi Select seine Anteile an der Teldafax Holding AG veräußert haben soll, dem „Handelsblatt" bestätigt haben, dass kein Kaufpreis gezahlt worden sei. Dabei geht „Handelsblatt"-Redakteur Sönke Iwersen fälschlicherweise wiederholt davon aus, dass es sich bei dem Käufer um einen russischen Investor handelt. Fakt ist aber, dass Debi Select nie im Besitz von Schuldverschreibungen von zur TelDaFax-Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen war. Auch hat Debi Select niemals Aktien an der Teldafax Holding AG besessen. Verkäufer war vielmehr die CPA Invest AG. Käufer dieser Anteile war ausdrücklich kein russischer Investor, so dass der Verkauf auch schlechterdings nicht von einem russischen Vertreter bestätigt werden kann. Käufer der Anteile waren vielmehr der Investor Prime Mark mit Sitz auf Zypern und ein weiterer Investmentfonds (aus Asien), der sich hinsichtlich dieser Transaktion aber Vertraulichkeit hat zusichern lassen.
„Herr Iwersen versucht mit seinen Artikeln also wider besseren Wissens ein öffentliches Bild der Debi Select-Gruppe zu erzeugen, das mit der Wahrheit nicht das Geringste zu tun hat", so Debi Select-Sprecher Oehme. „Ihm ist bekannt, dass der Anspruch des Anlegers aus formalen Gründen, die absolut korrekt und nachvollziehbar sind, zunächst nicht ausgezahlt werden kann bzw. nicht besteht. Dennoch macht er eben diesen Punkt zu einem zentralen Bestandteil seines Artikels. Und darüber hinaus führt er als vermeintlichen Beleg für seine Behauptung, Debi Select habe keinen Kaufpreis erhalten, den Vertreter eines Investors an, zu dem Debi Select tatsächlich keine Verbindung hat. Es entsteht zwingend der Eindruck, dass ein Autor hier zur eigenen Profilierung Fakten missachtet und stattdessen Vermutungen zur vermeintlichen Grundlage seiner Berichterstattung macht. Das hat mit seriösem Journalismus nichts zu tun."
Die Debi Select-Gruppe hat gegen einen Bericht des „Handelsblatts" bereits erfolgreich eine Einstweilige Verfügung erwirkt und lässt derzeit rechtliche Maßnahmen gegen die weiteren Veröffentlichungen prüfen. Unabhängig davon werden die Planungen zur Abwicklung der drei Debi Select Fonds fortgeführt. Die Jahresabschlüsse sollen auf der Gesellschafterversammlung, die voraussichtlich Ende September stattfinden wird, für alle drei Fonds vorgestellt und beschlossen werden. Dann wird das eingezahlte Kapital an die Anleger zurückerstattet.
Weitere Informationen: http://www.debiselect.de
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