Betr. Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch: Hamburger Landgericht erlässt einstweilige Verfügung

Im Netz hat sich Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, im Dezember 2010 und im Januar 2011 selbst gefeiert. Seine Einrichtung, die angeblich familienorientierte Drogentherapie macht, sei zwar von Stalkern verfolgt worden, aber die habe man allesamt in die juristischen Schranken verwiesen.

Geschehen sei dies: Klientinnen hätten wegen schwerer Verfehlungen wie sexuelle Gewalt oder schwere körperliche Gewalt ihre Kinder verloren, darüber hätten sie sich in Beiträgen, die vornehmlich auf http://familiensteller.blogspot.com erschienen sind, massiv beschwert. Aber so ergehe es vielen sozialen Einrichtungen. Deshalb plane die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch in Zusammenarbeit mit dem Uelzener Anwalt Dr. Springer eine Fachtagung über Cyberstalking.

Doch nun hat das Hamburger Landgericht auf Antrag von Heinz-Peter Tjaden, Redakteur und Schriftsteller aus Wilhelmshaven, gegen die Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung eine einstweilige Verfügung erlassen. Ruthard Stachwoske darf a) nicht mehr verbreiten oder verbreiten lassen, "der Antragsteller hätte sich mit Eltern verbunden, welche Kinder und/oder Jugendliche der Gefahr sexueller Gewalt und/oder schwerer Gewalt aussetzen und/oder solche Gefahren selbst begründen", er darf auch nicht mehr "den Eindruck erwecken, sie (die Jugendhilfe Lüneburg, der Verf.) habe sämtliche äußerungsrechtlichen Verfahren gegen den Antragsteller vollumfänglich gewonnen". (Az. 324 O 127/11, Zivilkammer 24)

7. Juni 2012

Diese Veröffentlichung ist Ruthard Stachowske inzwischen wohl so unangenehm, dass er die Web-Killer aus München eingeschaltet hat. Die behaupten, sie könnten diesen Beitrag und andere Artikel aus der google-Suchmaschine entfernen. Mit diesem Versuch sind sie bislang gescheitert, meine Seite www.wagniskinder.de findet immer mehr Leser.


Über Heinz-Peter Tjaden