Alles unter einem Dach: Täter, Richter und Vollstrecker

Katholisches Verfahren zur Opferentschädigung

Einmal nachgedacht: Stellen Sie sich vor, Sie schauen früh morgens aus dem Fenster und reiben sich verwundert die Augen. Ihr schmuckes Auto ist nur noch ein Schrotthaufen. Wer war der Täter?, fragen Sie sich und Sie erhalten tagelang keine Antwort. Endlich raunt Ihnen der Nachbar von Gegenüber zu: „Das war Ihr Nachbar Erwin; ich habs gesehen.“ Sie konfrontieren Erwin mit Ihrem Schrotthaufen: „Erwin, das warst Du!“ Erwin leugnet: „Das ist abstrus!“. Ein weiterer Nachbar meldet sich und sagt, auch er habe gesehen, dass Erwin das Auto zu Schrott gefahren habe. Jetzt bleibt Erwin nur noch die Flucht nach vorn: „Jawohl, ich wars, tut mir Leid.“

Der Schrotthaufenbesitzer fragt Erwin: „Willst Du nicht endlich den Schaden bezahlen?“
Erwin erwidert: „So schnell geht das nicht, darüber muss ich erst mal mit meiner Familie beraten. Ich melde mich zu gegebener Zeit.“ Inzwischen überlegt das Opfer mit seiner Familie: „Wie können wir ihn zwingen, zu zahlen und wie hoch mag der Schaden sein?“
Der einst stolze Autobesitzer und seine Familie geht mit zitternden Knien zu Erwin: „Der Schaden kostet 54.000 Euro; entweder Du zahlst, oder wir verklagen Dich.“

Erwin holt zum Gegenschlag aus: „Eigentlich müsste es reichen, wenn ich den Schaden anerkannt habe. Ob ich ihn auch bezahle, entscheide immer noch ich – in einem halben Jahr.“ Im Laufe der Wochen hat es sich herumgesprochen: Erwin ist ein Lump und steht nicht zu seiner Verantwortung. Immer weniger Nachbarn wollen mit ihm zu tun haben. Jetzt steht Erwin mit dem Rücken zur Wand und verkündet: „Ja, ich habe gravierende handwerkliche Fehler gemacht. Dafür zahle ich 100 Euro.“

Der einstmals stolze Autobesitzer – er möchte nicht namentlich genannt werden, weil er sich schämt - weiß: Erwin ist klamm oder tut zumindest so. Er denkt: Bevor ich gar nichts kriege, nehme ich den Spatz in der Hand. „Erwin“ sagt er, „dann gib mir wenigstens den Hunni.“ Noch ist die Schlacht nicht verloren, denkt sich Erwin und sagt: „Du musst mir erst mal in einer eidesstattlichen Erklärung unterschreiben, dass Du überhaupt Opfer eines Autoschadens bist, den ich verursacht habe.“ Erwin erklärt ihm weitere Formalitäten: Das entsprechende Formular könne er bei ihm abholen; anschließend würde er, Erwin, den Entschädigungsantrag mit seiner Familie überprüfen. Sie sei komplett mit Fachleuten besetzt, die sich ein Urteil darüber erlauben könnten, inwieweit der Nachbar überhaupt zum Opfer wurde. Erst, wenn die Familie ihm, Erwin, eine Empfehlung gegeben habe, könne er darüber befinden, wie hoch letztendlich die Entschädigungssumme sei. Erwin verabschiedet sich mit folgendem Hinweis: „Der Rechtsweg ist natürlich ausgeschlossen, weil es sich um eine freiwillige Leistung meinerseits handelt.“

Sie glauben, so etwas gibt es nicht? Doch, genau so etwas gibt es. Die katholische Kirche - deren vereinzelte Mitarbeiter Kinder und Jugendliche angrapschten, anal und oral vergewaltigten, zur gegenseitigen Masturbation zwangen, auspeitschten und ohrfeigten - legt selbst fest, was sie bereit ist, an die psychischen und physischen Wracks, die sie hinterlassen hat, zu bezahlen. 5000 Euro.

Diese gibt es erst nach einem von der Täterseite festgelegten Verfahren, über das das „Hamburger Abendblatt“ berichtet:
„Um eine Entschädigungssumme zu erhalten, müssen die Betroffenen einen schriftlichen Antrag stellen. Erforderlich ist eine eidesstattliche Erklärung per Unterschrift, aus der hervorgeht, dass sie als Minderjährige oder Schutzbefohlene Opfer eines sexuellen Übergriffs durch Kirchenmitarbeiter wurden. Ein entsprechendes Formular kann ab sofort auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz heruntergeladen werden. Anschließend gehen die Anträge an eine „Zentrale Koordinierungsstelle“. Die mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzte Kommission ist ebenso wie die Projektstelle für den Präventionsfonds beim „Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“ der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn angesiedelt. Sie prüft die eingegangenen Anträge und leitet sie mit einer Empfehlung zurück an die betroffenen Bistümer und Orden, die am Ende über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Der Rechtsweg ist bei diesem Verfahren ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung der kirchlichen Einrichtungen handelt.“
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1801829/Kirche-biete...

Das Vorpreschen der katholischen Kirche ist nur allzu durchsichtig. Sie will Fakten schaffen, bevor der Runde Tisch sexueller Missbrauch zu einer Empfehlung an den Bundestag kommt. Sie will Pflöcke setzen nach dem Motto: Bis hierher und nicht weiter. Ihre Rechnung könnte aufgehen.

Helmut Jacob
03. 03. 2011


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Wer ist die Kirche?

Bereits am 13.11.2002 habe ich eine "Kurze Stellungnahme zu den Pädophilie-Verbrechen von V2-Funktion" veröffentlicht.
Also: Bitte nicht die Verbrechen der V2-Sekte der katholischen Kirche anlasten.
Übrigens auch unter diesem Aspekt ist es interessant, dass Joseph Ratzinger unter seinem Pseudonym "Benedikt XVI." den Gebrauch von Kondomen (d.h. einer in sich schlechten und somit immer vollkommen unerlaubten Handlung) als erlaubt hingestellt hat.