Die Akte Nina: Kindesvater stellt Strafantrag gegen sich selbst

Der Kindesvater, ein Journalist, hat am 11. Dezember 2010 Strafantrag wegen der untenstehenden Vorwürfe, die sich in der Strafakte finden, gegen sich selbst gestellt.

Das Amtsgericht Stuttgart hat durch Richterin Tichaczek-Krebs sämtliche Verfahren "vorläufig eingestellt". Dieselbe Richterin Tichaczek-Krebs verurteilte den Kindesvater wegen "Beleidigung von Jugendamtsmitarbeitern und Polizeibeamten" zu 160 Tagessätzen, und ging damit sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

Der Kindesvater wäre somit wegen "Beleidigung von Jugendamtsmitarbeitern und Polizeibeamten" vorbestraft.

Beim Landgericht Stuttgart wurde zwischenzeitlich beantragt, von Amts wegen die "vorläufig eingestellten" Ermittlungen wiederaufzunehmen.

Gleichzeitig hat der Kindesvater für die Verhandlung am 18. Februar 2011 vor dem Landgericht Stuttgart beantragt, die folgenden, ihm vorgeworfenen Straftaten zu verhandeln und die entsprechenden Zeugen zu laden.

Es ist selbstverständlich davon auszugehen, dass die beantragten Zeugen NICHT geladen werden und folgende Vorwürfe NICHT verhandelt werden:

Verdacht der

  • Üble Nachrede, "Tatort Internet"
  • Falsche Verdächtigung der Kindesentziehung gegen Jugendamtsmitarbeiterin Susanne Wortmann
  • Vortäuschen einer Straftat durch Jugendamtsmitarbeiter
  • Entziehung Minderjähriger zum Nachteil des Jugendamtes
  • Falsche Verdächtigung hinsichtlich der Aktenmanipulation von familiengerichtlichen Akten
  • "Betreiben einer illegalen Seite" im Internet durch den Kindesvater
  • Versuchte Körperverletzung zum Nachteil von Jugendamtsmitarbeiter
  • Hausfriedensbruch zum Nachteil des Kinderschutzbundes, Ortsverband Stuttgart
  • Ordnungswidrigkeit der Angabe falscher Personalien

Warum wohl nicht? Würden Ermittlungen nicht das gewünschte Ergebnis bringen?

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Übrigens: Sämtliche Beweismittel der tatsächlichen Ereignisse (Ton- und Bildmaterial)
liegt zwischenzeitlich bei wikileaks.org vor.

Wir sehen den Aussagen der Zeugen mit Interesse entgegen.
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