Monika Pella

Die Akte Nina: Kindesvater stellt Strafantrag gegen sich selbst

Der Kindesvater, ein Journalist, hat am 11. Dezember 2010 Strafantrag wegen der untenstehenden Vorwürfe, die sich in der Strafakte finden, gegen sich selbst gestellt. Das Amtsgericht Stuttgart hat durch Richterin Tichaczek-Krebs sämtliche Verfahren "vorläufig eingestellt". Dieselbe Richterin Tichaczek-Krebs verurteilte den Kindesvater wegen "Beleidigung von Jugendamtsmitarbeitern und Polizeibeamten" zu 160 Tagessätzen, und ging damit sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Kindesvater wäre somit wegen "Beleidigung von Jugendamtsmitarbeitern und Polizeibeamten" vorbestraft. Beim Landgericht Stuttgart wurde zwischenzeitlich beantragt, von Amts wegen die "vorläufig eingestellten" Ermittlungen wiederaufzunehmen. Gleichzeitig hat der Kindesvater für die Verhandlung am 18. Februar 2011 vor dem Landgericht Stuttgart beantragt, die folgenden, ihm vorgeworfenen Straftaten zu verhandeln und die entsprechenden Zeugen...

Vor Verhandlung am Landgericht Stuttgart: Polizei Stuttgart gibt schwere Straftaten zu

Am 18. Februar 2011 findet der Schauprozess gegen einen Journalisten wegen angeblicher Beleidigung von Jugendamtsmitarbeitern und Polizisten statt. Dazu erreichte uns folgender "Aktenvermerk" genannter Bettelbrief der Polizei Stuttgart an das Landgericht Stuttgart. Darin äußerte die Polizei Stuttgart u.a. ihre Befürchtung, dass der Angeklagte eine durch die Polizei begangene Kindesentziehung zur Sprache bringen wolle: Zitat des Polizisten POK Rene Marek, Polizei Stuttgart: "Er [...] äußerte, dass er mich vereidigen lassen wolle. Weiterhin wolle er im Rahmen der Verhandlung die durch mich begangene Kindesentziehung zur...

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