GASAG: Forderungen aus Preiserhöhungen für „Aktiv“, „Vario“, „Fix“ und „Profi“ verjähren zum 31.12.2010! – Wer kann wie klagen?

„So verklagen Sie die Gasag!“ lautete am Samstag, 4. Dezember 2010, die Schlagzeile des Berliner Kurier auf der Titelseite. In dem dazugehörigen Artikel in der Printausgabe konnte konnten die Verbraucher detailliert nachlesen, welcher Verbraucher anspruchsberechtigt ist und wie er seine Klageforderung errechnet. Wer die Printausgabe des Berliner Kurier nicht vorliegen hat, kann dies nochmals hier nachlesen.

Am 6. Dezember 2010 berichtete auch die TAZ über die hohe Anzahl betroffener GASAG-Kunden und die damit verbundenen Rückforderungsansprüche der Kunden gegenüber der GASAG aus Überzahlungen in den Jahren 2005 und 2006. Diesem Bericht schloss sich die Bild-Zeitung in ihrer Printausgabe vom 7. Dezember 2010 (Seite 10) an, die den betroffenen Tarifkunden in ihrem Artikel ebenfalls eine Anleitung für die Vorgehensweise zur Geltendmachung der Forderung mitgab.

Der Berliner Kurier konnte es in seinem Artikel nicht treffender formulieren: „Die Gasag lacht sich ins Fäustchen“. Nicht einmal 1 % der betroffenen Tarifkunden haben bislang ihre Forderungen gegenüber der GASAG geltend gemacht und zum Jahresende verjähren diese Ansprüche. Ob die von der Berliner Morgenpost drohende Prozesslawine kommen wird, hängt allein von den Verbrauchern ab.

Dabei hat der Sprecher der Gasag bereits vor Wochen verlauten lassen, dass die GASAG trotz unwirksamer Preiserhöhungen keine Entschädigungen leisten wird: "Kunden, die meinen, einen Anspruch zu haben, müssen ihn individuell geltend machen."

Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:

„Die Rechtslage spricht eindeutig zu Gunsten der Verbraucher. Nach den für die Verbraucher sprechenden BGH-Urteilen, dem die Amtsgerichte und Berufungsgerichte folgen, kann ich jedem betroffenen Verbraucher nur anraten, Klage bis zum Ende des Jahres zu erheben, damit die Ansprüche nicht verfallen.“

Für Sie nochmals die wichtigsten Punkte:

Wer kann klagen?
Man muss Kunde der Tarife Aktiv, Fix, Vario oder Profi gewesen sein. Der Vertrag muss vor dem 1. Januar 2006 bestanden haben, die Lieferung des Gases muss 2006, die Rechnungsstellung 2007 erfolgt sein. Alles davor ist verjährt.

Worum geht es?
Bei den meisten Kunden geht es um zu viel gezahlte Beträge bis 300, bei einigen bis 1500 Euro oder sogar mehr.

Kann man das Verfahren vereinfachen?
Ja, per Mahnbescheid, den es als Muster auf der Internetseite der Verbraucherzentrale gibt (www. vz-berlin.de). Dann hat man genügend Zeit, die nötigen Unterlagen zusammenzutragen. Was nötig ist, hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite aufgelistet. Legt die GASAG Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wovon auszugehen ist, muss man die Klage begründen.

Wie berechnet man seine Forderung?
Den Preis pro Kilowattstunde, den man vor dem 1. Oktober 2005 bezahlt hat, multipliziert man mit den 2006 verbrauchten Kilowattstunden. Das Ergebnis zieht man von der für 2006 gezahlten Summe ab und hat dann die Klageforderung.

Sollten auch Sie hiervon betroffen sein, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen ab sofort unter 0 30 - 34 90 27 63 telefonisch zur Verfügung. Wir haben bereits eine Vielzahl von GASAG-Kunden vor den Berliner Gerichten vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Vertretung ankommt.


Über RA Marcus Kreuzinger