Bundesagentur für Arbeit greift Privatwirtschaft an - Stellungnahme veröffentlicht

Limbach, den 02.02.2010. Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesagentur für Arbeit in ihrem internen Newsticker einen Anlauf zu einem Frontalangriff auf die privaten Anbieter von Software im Bereich SGB II unternommen.

In diesem Newsticker schreibt die Bundesagentur:

„Der Vorstand der BA sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich aus fachlichen Gründen und unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dafür ausgesprochen, dass auch in Zukunft ein zentrales IT-Verfahren in den Grundsicherungsstellen zum Einsatz kommt.“

Außerdem heißt es:

„Aktuell werden von Softwareanbietern […] falsche Behauptungen aufgestellt, denen es mit guten Argumenten entgegen zu treten gilt. […] Argumente für eine Nutzung der BA-Software (A2LL) [..].“

Dem Newsticker war als Anlage ein entsprechendes Argumentationspapier beigefügt, das INFOsys Kommunal namentlich nennt und direkt angreift. INFOsys Kommunal hat inzwischen reagiert und seinerseits zum Newsticker und dem Argumentationspapier der Bundesagentur für Arbeit Stellung bezogen.

Die Stellungnahme wurde bereits auf der Internetseite veröffentlicht (http://www.infosys-kommunal.de/cms/news/67-ba-greift-private-wirtschaft-...). INFOsys konnte aufzeigen, dass keine Ihrer Thesen als falsch widerlegt werden konnte. Im Gegenteil: Das Argumentationspapier der Bundesagentur für Arbeit untermauert sogar eine Vielzahl der Argumente von INFOsys Kommunal.

Beispielsweise bestätigt die BA, dass die Version „P03“ von A2LL „nach aktueller Planung“ erst Mitte November bereitgestellt wird. Also erst 40 Kalendertage bzw. 27 Arbeitstage vor Ablauf der Frist des Bundesverfassungsgerichts.

Wenn gleich die BA begrüßenswerter Weise in ihrem Argumentationspapier darauf hinweist, dass die Nutzung der IT-Infrastrukturen freiwillig ist und das die kommunalen Träger eine IT-Lösung frühzeitig bereitstellen sollen…

„Jedem kommunalen Träger steht es frei, eigene IT-Infrastrukturen zu nutzen. Die Bereitstellung einer IT-Lösung ist durch den kommunalen Träger „frühzeitig“ sicherzustellen.“

… konnten die Bedenken der INFOsys Kommunal, die Bundesagentur für Arbeit wolle ein Quasi-Monopol schaffen, durch Newsticker und Argumentationspapier nicht zerstreut werden.

Auch scheint es INFOsys weiterhin fragwürdig, ob die BA ihren eigenen Empfehlungen und den Forderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hinreichend nachkommt, frühzeitig eine Lösung bereit zu stellen, wenn sie ihrerseits plant, erst mit November das Update „P03“ zur Verfügung zu stellen.

Weitere Auskünfte erteilt INFOsys Kommunal gerne telefonisch, oder per E-Mail. Die Kontaktdaten sind auf unserer Homepage (http://www.infosys-kommunal.de) hinterlegt.


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