Dreifachmord in Grenchen/Schweiz: Staatsanwaltschaft hat Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht

(Paul-Georg Meister) – Am Montag überraschte die Boulevardzeitung „Blick“ einmal mehr mit Enthüllungen und mit Details zu den Ermittlungen um den Dreifach-Schenkkreis-Mord in Grenchen. Die Zeitung wusste Details, die nur Insider wissen konnten. Das wirft Fragen auf. Wie nun bekannt wurde, hat die Solothurner Staatsanwaltschaft bereits im Sommer eine Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht. Bisher allerdings ohne Erfolg.

Am Montag wusste die Schweizer Boulevardzeitung „Blick“ zu berichten, dass auch der dritte Verhaftete im Grenchner Dreifachmord ein Geständnis abgelegt hat. Die Zeitung konnte dies vermelden, obwohl weder Staatsanwaltschaft noch Polizei offiziell darüber informiert hatten.

Und es ist nicht das erste Mal, dass die Zeitung Details aus Polizeikreisen veröffentlichen kann, die eigentlich nur Insider wissen. In der Geschichte um den Grenchner Dreifachmord ist augenfällig, dass „Blick“ vielfach schneller und umfassender informiert war, zudem ist das ist nicht die einzige Story aus dem Kanton Solothurn in welcher die Boulevardzeitung Insiderwissen aus Polizeikreisen präsentieren konnte.
Die Frage drängt sich also auf, wird die Zeitung von den Solothurner Justizbehörden bewusst bevorzugt behandelt und mit Informationen versorgt? Oder gibt es ein Leck bei den Untersuchungsbehörden?
www.grenchen.net hat deshalb den Justizbehörden, der Polizei und der Staatsanwaltschaft schriftlich folgende Fragen gestellt:
1. Wird der “Blick” von den Solothurner Justizbehörden bewusst bevorzugt behandelt und mit Informationen versorgt, bevor die andern Medien davon erfahren?
2. Gibt es ein Leck bei den Untersuchungsbehörden?
3. Gibt es Polizisten oder Untersuchungsbehörden, die den Blick bewusst vorab informieren?
4. Wird für diese Informationen bezahlt?
5. Warum unternehmen Justiz und Polizei nichts dagegen?
In ihrer Antwort auf die Fragen von www.grenchen.net gibt die Staatsanwaltschaft bekannt, dass auch Ihnen dieser Umstand aufgefallen sei. In einer Stellungnahme schreibt sie: „Aufgrund der Medienberichterstattung zum Tötungsdelikt in Grenchen konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausschliessen, dass gewisse Informationen über das Verfahren unter Verletzung des Amtsgeheimnisses an die Öffentlichkeit gelangt sind. Die Staatsanwaltschaft hat im Sommer daher von Amtes wegen ein Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eröffnet. Das Strafverfahren wird gegen Unbekannt geführt.“
Bis heute haben die Untersuchungen allerdings noch kein Resultat ergeben. Anita Panzer, Mediensprecherin der Solothurner Staatsanwaltschaft unterstreicht, dass die Ermittlungen zur Zeit noch laufen, Details dazu aber aus ermittlungstaktischen Gründen noch nicht bekannt gegeben werden können.
Und weiter schreibt die Staatsanwaltschaft: „Der Vollständigkeit halber weisen wir jedoch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nicht im Fokus dieser Ermittlungen steht.“
Mit andern Worten heisst dies wahrscheinlich, dass sich die Ermittlungen in erster Linie auf das Polizeikorps konzentrieren. Selbstverständlich hat www.grenchen.net die gleichen Fragen auf der Polizei Kanton Solothurn gestellt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine Antwort erhalten.