juravendis Rechtsanwälte ++ Gesundheitsrecht: Das soll sich unter Schwarz-Gelb ändern!

Die neue Bundesregierung hat ihr Amt inzwischen angetreten. Vor ihr - und den Akteuren des Gesundheitssektors - liegen wichtige Neuerungen für das Gesundheitswesen, die der ausgehandelte Koalitionsvertrag vorsieht. Nachfolgend ein Überblick über die geplanten Gesetzesänderungen.

1. Allgemeines

Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung verfolgt mit Blick auf das Gesundheitswesen im Wesentlichen folgende allgemeinen Ziele:

Statt einer völligen Reform der bestehenden Strukturen und Systeme sollen die alten Programme und Mechanismen überwiegend beibehalten, aber eine bessere Abstimmung einzelner Elemente, sowie insgesamt eine deutlichere Vereinfachung und Transparenz hergestellt werden. Gleichzeitig wird der Wettbewerb zwischen Krankenkassen gefördert, die Qualität von Ärzten und Apotheken überprüft, gehalten und gefördert und auf der anderen Seite eine Patientenrechtsstärkung, einschließlich der Patientenautonomie und -autonomiefähigkeit angestrebt. Ein zentrales Element dieses Systems ist schon die im Vorfeld der Behandlung stattfindende Prävention, die sich letztlich aus den zuvor genannten strukturellen Gegebenheiten entwickeln soll.

2. Gesetzliche Krankenversicherung

Zur Sicherung und Stabilisierung der Krankenversicherungsfinanzierung sollen zunächst staatliche Rahmenmaßnahmen greifen und eine genaue Ausgabenkontrolle erfolgen. Im nächsten Schritt erfolgt dann eine Beitragsveränderung dahingehend, dass die Arbeitnehmerbeiträge einkommensunabhängig festgesetzt werden und zugleich der Arbeitgeberanteil fixiert wird, um eine Loslösung von den Lohnnebenkosten herbeizuführen.

Das zweigliedrige Krankenversicherungssystem wird als Notwendigkeit eines freiheitlichen Gesundheitssystems mit dem Ziel der Wettbewerbsförderung zu Gunsten der Patientenautonomie und Wahlfreiheit betrachtet. Letzteres soll auch durch eine gesetzliche Ausgestaltung der Patientenrechte erfolgen. Unklar ist allerdings, in welche Richtung das Zusammenspiel von Basistarif und Basisleistungen sowie Zusatzleistungen entwickelt wird. Um eine gute medizinische Versorgung weiterhin zu halten und zu verbessern, soll der Wettbewerb der Krankenversicherungen auch durch die Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts gestärkt werden.

3. Apotheken und Ärzte

Die hochwertige ärztliche Versorgung und die Arzneimittelstandards sollen gestärkt werden. Um letzteres zu erreichen, ist insbesondere der Erhalt des Fremd- und Mehrbesitzverbots für Apotheken vorgesehen, Pick-up-Stellen sollen als unerwünschte Ausfransung des Arzneimittelversandhandels verboten werden. Schließlich wird zur überschaubaren Kontrolle der Arzneimittelqualität auch eine Entschlackung der Arzneimittelregulierungen erfolgen.

Chancenreich und problematisch zugleich scheint hier die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern, die zwar zur Qualitätssicherung und angemessenen Preisen führen kann, aber auch die Gefahr der ausschließlichen Zahlung der Krankenkassen bei Behandlung mit speziellen Mitteln birgt. Zu hoffen ist, dass hier das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gründlichen Prüfungsverfahren verpflichtet ist und diese entsprechend geführt werden.

Im Bereich der ärztlichen Versorgung ist vorgesehen, dass Medizinische Versorgungszentren nur dann zulässig sind, wenn Geschäftsanteile und Stimmrechte mehrheitlich von zugelassenen Ärzten gehalten werden. Auch dies soll der Qualitätssicherung dienen.

4. Flächendeckende Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser

Angesichts des demographischen Wandels will die Regierung das Problem der flächendeckenden bedarfsgerechten Versorgung angehen. Um hier zunächst ausreichende ärztliche Kompetenz zu fördern, soll das Medizinstudium attraktiver werden. Zudem wird die Niederlassung von Praxen auch auf dem Land, beispielsweise durch Mobilitätshilfen und Delegationsmöglichkeiten für Ärzte, zu fördern angestrebt. Gleichzeitig soll aber auch die Krankenhausarbeit unterstützt werden, um sowohl durch Praxen wie auch Krankenhäuser eine umfassende leistungsstarke Behandlung zu erzielen.

5. Telematikinfrastruktur

Ein weiterer, gleichermaßen umstrittener wie spannender Punkt ist die elektronische Patientenkartei. Diese soll zügige Informationsübermittlung für behandelnde Ärzte oder Operateure ermöglichen. Hier wird aber sehr genau zu beobachten sein, ob dem proklamierten Schutz von Daten und dem Arzt-Patientenverhältnis genüge getan wird.

Es wird abzuwarten sein, ob und wie die Koalition ihre Vereinbarungen in den nächsten Jahren mit Leben füllt und welche Details sich hinter den sehr weit gefassten Zielen später ergeben werden.

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