Mönchengladbach: Wenn das Jugendamt zu Gesprächen bittet...

„Man merkt, dass Sie Ihre Tochter gar nicht mehr kennen“ - haben das Jugendamt von Mönchengladbach, die Vormünderin der elfjährigen Jessica Müller, das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt und das Schloss Dilborn seit dem ersten Sorgerechtsentzug vor knapp drei Jahren doch schon einiges geschafft.

In der Jugendamts-Stube am 13. Februar 2008 beisammen sind: zwei Vertreter des Kinderheimes, in dem Jessica lebt, die Erzieherin von Jessica, die Vormünderin, die zuständige Jugendamts-Mitarbeiterin, eine Jugendamts-Mitschreiberin, Vater, Mutter - aber nicht das Kind. Bei diesem Gespräch fällt laut Vater-Mitschnitt dieser denkwürdige Satz von Heim-Seite.

So soll es sein, so soll es bleiben? Schließlich haben die Behörden gerade den zweiten Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt gewonnen. Die Familienrichterin wiederholt am 30. Januar 2008 gegenüber dem Vater eine falsche Anschuldigung - es bleibt beim Sorgerechtsentzug für die Eltern.

Die Jugendamtsmitarbeiterin soll nach Angaben von Jessicas Eltern in der Jugendamtsstube gesagt haben: „Und Herr Müller, noch etwas, egal, was sie unternehmen, egal, was sie noch tun werden, ich werde auf jeden Fall verhindern, dass Jessica zurückkehrt in Ihren Haushalt und zu Ihnen.“

Das hat gesessen - bis Juni 2008. In diesem Monat haut das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt den Beschluss von Ende Januar 2008 um die Ohren. Die Richter stellen fest: Gerichtlich geregelt sei noch nicht einmal der Umgang der Eltern mit ihrem Kind. Wer aber seine Rechte nicht kenne, könne sich auch nicht verteidigen.

In der Mönchengladbacher Jugendamtsstube am 30. Oktober 2008 beinahe beisammen sind: die Erzieherin von Jessica, die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin und deren Vorgesetzte, die Vormünderin, Vater, Mutter und eine Vertrauensperson der Eltern von Jessica, die angeblich auch da ist. Die Eltern sagen: „Das ist gelogen.“ Das Gespräch platzt, die Vertrauensperson darf nicht in die Jugendamtsstube.

Sonst hätte wohl auch ein Brief der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin an die Vormünderin vom 18. September 2008 auf der Tagesordnung gestanden. Darin heißt es: „Trotz Absprache im Hilfeplangespräch vom 13. Februar 2008, Jessica aus den Auseinandersetzungen sowie gerichtlichen Vorgängen herauszuhalten, haben die Eltern eine fremde Person in den Besuchskontakt miteinbezogen…“ Deshalb empfehle sie: Einstellung der Kontakte - mit Ausnahme von Telefongesprächen.

Das nimmt die Vormünderin als Steilvorlage und meldet am 13. November 2008 gegenüber dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt den Vollzug: „Wie Ihnen bereits mitgeteilt, wurden die persönlichen Besuchskontakte zwischen den Kindeseltern und dem Kind…bis auf Weiteres ausgesetzt.“

Frage: Entschieden haben das die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin, die Vormünderin und das Schloss Dilborn - in einem laut Oberlandesgericht Düsseldorf rechtlosen Zustand? Wenn schon illegal, dann ist auch das wohl scheißegal. Aber: Es gibt einen Eilantrag der Eltern auf sofortige Gewährung des Umgangs. Dazu schreibt die Vormünderin: „Es sollten begleitete persönliche Besuchskontakte zwischen Jessica Müller und ihrer Mutter, Frau Sabine Müller, einmal mtl. stattfinden.“ Heißt für den Vater: Der muss leider draußen bleiben.

Doch es ist ein Kreuz mit diesem Ehepaar: Es lässt sich nicht gegeneinander ausspielen. Nicht vom Jugendamt. Nicht von der Vormünderin. Aber vom Schloss Dilborn? Dort erzählt man Jessica, dass sich die Eltern beim geplatzten Hilfeplangespräch am 30. Oktober 2008 falsch verhalten hätten, sie hätten einen Mann mitgebracht. Nach diesem Mann erkundigt sich Jessica beim nächsten Telefonanruf. Die Eltern, die das behaupten, fallen aus allen Wolken.

Da jetzt der Bundestag entschieden hat, dass sich Eltern nicht mehr einem bestimmten Jugendamt entziehen dürfen, indem sie den Wohnort wechseln, sind die Aussichten für Jessicas Eltern: trübe. Einem anderen Vater ist das jüngst noch gelungen. So: An seinem neuen Wohnort legt er dem Familiengericht die Dokumente aus Mönchengladbach vor, der Richter liest sie und entscheidet: „Alle Entscheidungen sind hinfällig.“ Geschehen in: Frankfurt am Main.

Ähnliches ist zwar im Sommer 2008 auch vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf geschehen - aber die handelnden Personen sind nicht ausgetauscht worden. Auch diesen Bericht werden sie lesen, doch sie werden nicht darauf reagieren. Nicht einmal das Schloss Dilborn. Das hat zwar schon anderen Journalisten bei auch „nur einem falschen Wort“ mit Klagen gedroht - aber der Fall Jessica Müller könnte zum Rohrkrepierer werden.

Würde sich ein anderes Gericht aus anderer Sicht mit den Vorgängen in Mönchengladbach beschäftigen, könnte schnell dabei herauskommen: Die Eltern von Jessica Müller ziehen ebenfalls vor Gericht mit einer gepfefferten Schadenersatzforderung. Dazu müsste nur der rechtlose Zustand beendet werden…

Diese und andere Heim-Geschichten: http://www.lulu.com/content/1877700

Ein Beitrag für http://kinderunwohl.blogspot.com und www.onlinezeitung24.de


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