Oberlandesgericht Düsseldorf

OLG Düsseldorf: Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße des Unternehmens persönlich haften

Hinsichtlich des Urteils des Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 137/09) berichteten wir bereits, dass der Erwerber von Adressdateien vor Versendung von Werbe-E-Mails prüfen muss, ob eine Einwilligung der Adressaten vorliegt. Kommt er dem nicht nach, so kann ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Interessant an der Entscheidung sind jedoch die Ausführungen des Senats zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers für die durch die Gesellschaft begangenen Wettbewerbsverstöße. Nach der Auffassung des Senates haftet der Geschäftsführer einer Gesellschaft bei Wettbewerbsverstößen persönlich. Das folgt daraus, dass er als Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter der Gesellschaf keine Maßnahmen veranlasst hat, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 – Sporthosen; auch BGH GRUR 2005, 1061 – Telefonische Gewinnauskunft). Dies begründe sich nach dem zugrunde liegenden Vortrag der Beklagten daraus,...

OLG Düsseldorf: Erwerber von Adressdaten zu Werbezwecken trifft Überprüfungspflicht für Werbeeinwilligung der Adressaten

Mit Urteil vom 3. November 2009 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 137/09) entschieden, dass der Erwerber von Adressdateien vor Versendung von Werbe-E-Mails prüfen muss, ob eine Einwilligung der Adressaten vorliegt. Vorliegend hatte ein Unternehmen von einem Dritten Adressdateien erworben. Der Dritte soll dem Unternehmen zugesichert haben, dass die Einwilligung der Adressaten in die Zusendung von Werbe-E-Mails vorliege. Ohne weitere Prüfung versandte das Unternehmen Werbemails. Hierauf wurden das Unternehmen und auch der Geschäftsführer persönlich auf Unterlassung in Anspruch gekommen. Nachdem das Landgericht Kleve erstinstanzlich den Unterlassungsanspruch zurückwies, folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Anträgen des Antragstellers. Der Senat stellte darauf ab, dass vor der Verwendung gekaufter Adressen zu Werbezwecken einzeln telefonisch auf eine Einwilligung des Betreffenden hätten überprüft werden müssen....

Kinderdorf Sankt Josef in Dalheim: Düsseldorfer Oberlandesgericht beantwortet Fragen nicht/Fall beginnt in Wegberg

„Die Beerdigung der Leiche des Raymund Beckers, 25. 12. 1957, in Wuppertal, wird genehmigt. Die etwaige Feuerbestattung wird für unbedenklich erachtet.“ Steht im Beerdigungsschein des Arztes. Und: Erforderlich sei aber noch eine Obduktion. Darauf wird verzichtet. Endgültig zu den Akten gelegt wird der angebliche Selbstmord des 37-Jährigen vor dem Kinderdorf Sankt Josef in Dalheim am 25. August 2008. Begründung: Für das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) ergeben sich aus dem Wiederaufnahmeersuchen des Bruders keine neuen Verdachtsmomente für eine Gewalttat am 3. September 1995. Allerdings: Wann Raymund Beckers gestorben ist, gehört zu den immer noch ungeklärten Fragen. Elf Jahre später verlegt der Heimleiter vor laufender WDR-Kamera den Todeszeitpunkt in die Mitternachtsstunden. Dem widersprechen alle Zeugenaussagen, die Polizeiprotokolle und der Arztbericht. Fast fünf Monate sind inzwischen vergangen, seit der von dem Wilhelmshavener...

Mönchengladbach: Wenn das Jugendamt zu Gesprächen bittet...

„Man merkt, dass Sie Ihre Tochter gar nicht mehr kennen“ - haben das Jugendamt von Mönchengladbach, die Vormünderin der elfjährigen Jessica Müller, das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt und das Schloss Dilborn seit dem ersten Sorgerechtsentzug vor knapp drei Jahren doch schon einiges geschafft. In der Jugendamts-Stube am 13. Februar 2008 beisammen sind: zwei Vertreter des Kinderheimes, in dem Jessica lebt, die Erzieherin von Jessica, die Vormünderin, die zuständige Jugendamts-Mitarbeiterin, eine Jugendamts-Mitschreiberin, Vater, Mutter - aber nicht das Kind. Bei diesem Gespräch fällt laut Vater-Mitschnitt dieser denkwürdige...

Jugendämter und Familiengerichte: EU-Kommission will jeden heiklen Fall genau prüfen

Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich nach einem Traum vom Jugendamt aufgewacht? Deutsche Sorgerechtsfälle erregen im Ausland immer mehr Aufmerksamkeit, Jaques Barrot versichert als Vizepräsident, dass die EU-Kommission „besonders heikle Fälle mit außerordentlicher Genauigkeit verfolgt“. Schon fällt das Scheinwerferlicht auf Bamberg. Dort soll ein Gutachter einer Mutter eine Krankheit bescheinigt haben, die es gar nicht gibt. Dennoch bekommt sie ihre Tochter nicht wieder. Das erinnert an Mönchengladbach. Dort hat ein Elternpaar im Sommer 2008 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf einen Erfolg gegen Jugendamt...

Kommentar: Mönchengladbacher Jugendamt oder: Wehe, du bist Heimkind

Man kennt sich - man arbeitet zusammen. Eine Familienrichterin aus Mönchengladbach und eine Diplom-Sozialpädagogin aus der gleichen Stadt. Es geht schon lange nicht mehr: um Jessica Müller, die seit über vier Jahren in einem Kinderheim lebt. Es geht um: Recht behalten. Das ist im Sommer 2008 nicht gelungen. Da hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht den Beiden alles bisher Geschehene um die Ohren gehauen. Jetzt heißt es: Die Ohren steif halten! Ob es in Mönchengladbach nur eine Familienrichterin gibt und nur eine Sozialpädagogin, die sich um Jessica Müller kümmern kann? Das sei dahingestellt. Vermutlich gibt es die schon....

Jugendämter in Deutschland: Stellst du einen Antrag - dann sieh dich vor!

Stuttgart: Ein Mädchen, noch nicht einmal ein Jahr alt, lebt bei Pflegeeltern, die leiblichen Eltern dürfen ihr Kind einmal in der Woche sehen - in den Räumen des Kinderschutzbundes. Vom Parkplatz bis zum Gebäude sind es 300 Meter. Zu weit, sagt jetzt das Jugendamt. Die Kleine könnte auf diesem Weg traumatisiert werden. Mönchengladbach: Eltern kämpfen um die Rückkehr ihrer Tochter, die seit über vier Jahren in einem Kinderheim lebt. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat im Sommer alle Entscheidungen des Familiengerichtes und des Jugendamtes rückgängig gemacht. Die Richterin, die für diese Entscheidungen verantwortlich...

Und ewig schweigen Jugendämter und Gerichte/Und auch der Deutsche Journalistenverband?

Wie nur sollen wir der Öffentlichkeit diesen Beschluss erklären? Diese Frage schwirrt wohl seit dem 24. September 2008 durch die Presseabteilungen des Hamburger Landgerichtes. Einfangen kann sie offenbar niemand. Es geht um das Zitierrecht von Redakteuren. Bei einem Verfahren, das die Zeugen Jehovas angestrengt haben, standen Sätze aus dem „Ärzteblatt“ vom 18. Februar 2002 im Mittelpunkt, die von einem Journalisten mit Quellenangabe übernommen worden waren. Die Wiederholung dieser Sätze wurde ihm untersagt, tut er es doch, drohen ihm saftige Strafen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes argumentierte, bei diesen...

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