Rauchverbot: Nur Umsatzdelle oder existenzielle Herausforderung für Gastronomen?

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In elf Bundesländern werden rauchwillige Gäste vor die Tür gesetzt – Aktualisierte Studie von CHD Expert über wirtschaftliche Folgen der Nichtraucherschutzgesetze in der Gastronomie erscheint Ende Februar – Bereits mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Hamburg, 09. Januar 2008
Für zahlreiche Gastronomen beginnt das neue Jahr mit einem Dämpfer. Acht weitere Bundesländern haben das Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt. Die Folge: Besonders Einraumkneipen haben schon in den ersten Tagen einen zum Teil erheblichen Rückgang an Gästen und Umsatz zu verzeichnen. Dies geht aus Stichprobenerhebungen und Presseveröffentlichungen hervor. Handelt es sich dabei um eine vorübergehende Umsatzdelle oder um einen langfristigen Trend? Diese Frage wird mit den Ergebnissen der aktualisierten Studie von CHD Expert über die wirtschaftlichen Folgen des Gastro-Rauchverbotes beantwortet; die Studie erscheint Ende Februar*. Das internationale Marktforschungsinstitut hatte Ende November in einer Studie in Niedersachsen und Baden-Württemberg (dort gilt das Rauchverbot seit Anfang August 2007) zum Teil erhebliche Umsatzverluste in der Gastronomie nachgewiesen. Jeder vierte Gastronomie-Betrieb, darunter vor allem Einraumkneipen, hatte zu diesem Zeitpunkt einen Gästerückgang von über zehn Prozent verzeichnet.

„Die vom Rauchverbot betroffenen Einraum-Betriebe verlieren ihre Stammgäste vor allem an Großgastronomen, die Platz für einen abgetrennten Raucherraum haben“, resümiert Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert / Marktplatz Hotel. „Damit gehören vor allem Kleinunternehmer zu den Verlierern und viele stehen vor dem wirtschaftlichen Aus.“ Die gesamtwirtschaftlichen Folgen, u.a. auch für mittelständische Brauereien, den Getränke-Fachgroßhandel und die Tabakwirtschaft, seien noch nicht absehbar.

Mittlerweile sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von Wirten gegen das Gastro-Rauchverbot eingegangen. Noch vor Weihnachten brachte die Münchner Wirtin Birgit Netzle („Asam Schlössle“) ihre Klage im Alleingang auf den Weg. Kurz vor Jahresende folgte der Tübinger Gastronom Uli Neu („Pfauen“), der seine Klage in enger Zusammenarbeit dem Dehoga-Bundesverband und unter der Mitwirkung der renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Christoph Moench (Kanzlei GleissLutz, Berlin) formulierte.

Der Mannheimer Gastronom Wolfgang Stengel ("Catweazle" in Mannheim-Neckerau) hatte bereits im August 2007 eine besondere Aktion gestartet. Über die Homepage www.sammelklage-rauchverbot.de sammelten er und seine Lebensgefährtin Brigitte Defiebre sowie der Schwetzinger Kneipier Franco Miesauer ("Murphy's Pub") bis heute rund 45.000 Euro, um eine eigene Verfassungsbeschwerde (RA Chsitoph Kremer, Fachanwalt für Verfassungsrecht) in Gang zu setzen. Der Überschuss aus der Sammelaktion, derzeit mindestens 15.000 Euro soll leukämiekranken Kindern zugute kommen.

Zudem ist eine weitere Verfassungsbeschwerden aus Hessen am BGV eingetroffen. Mit einer Entscheidung sei erst im Laufe dieses Jahres zu rechnen, sagte eine Sprecherin; Eilanträge zu den bisherigen Verfassungsbeschwerden sollen noch gestellt werden.

In der aktualisierten Studie wird auch der Frage nachgegangen, mit welchen Konzepten die Gastronomen den massiven Veränderungen bei Gästeanzahl und –verweildauer entgegen gewirkt werden kann. Die repräsentative Befragung der Gastronomen wird unabhängig von CHD Expert durchgeführt. Die Ergebnisse sind ab dem 27. Februar erhältlich*.

* Die Studie „Auswirkungen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie 2008 – erweiterte und aktualisierte Fassung“ ist zum Subskriptionspreis von 2.650 Euro zzgl. MwSt. erhältlich bei: CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH, Tel. (04263) 301 300, info@chd-expert.de. (Subskriptionsende: 15. Februar 2008)

Rauchverbot in elf Bundesländern
Seit Jahresbeginn ist in acht weiteren Bundesländern das Rauchverbot in der Gastronomie ausgesprochen. Damit gilt die Regelung, dass entweder nur in getrennten Raucherzimmern oder vor der Tür gequalmt werden darf, in elf Bundesländern. Ab Anfang bzw. Mitte Februar wird das Gastro-Rauchverbot auch in Sachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, ab Juli auch in Thüringen und Nordrhein-Westfalen gelten. Die Regelungen im Überblick (Quelle: www.polixea-portal.de):

Baden-Württemberg
Das Rauchverbot ist seit dem 01. August 2007 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Straßencafes, Festzelten und Biergärten darf weiterhin geraucht werden. Diskotheken sind rauchfrei. Geschlossene Gesellschaften dürfen nur dann rauchen, wenn sie sich auch tatsächlich in abgeschlossenen Nebenräumen aufhalten. Krankenhäuser, Pflegeheime, Berufsschulen und Gymnasien (für volljährige Schüler) dürfen Rauchbereiche ausweisen. Geldstrafen: 150 Euro für den Raucher, Gastwirte können die Konzession verlieren.

Bayern
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. In Straßencafes und Biergärten darf weiterhin geraucht werden. Geschlossene Gesellschaften dürfen ebenfalls rauchen. Ansonsten gibt es keine Ausnahmen. Geldstrafen: zwischen fünf und 1.000 Euro.

Berlin
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Straßencafes darf weiterhin geraucht werden. Geldstrafen: ab dem 01.07.2008 100 Euro für den Raucher, Gastwirte bis 1.000 Euro.

Brandenburg
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: zwischen fünf und 100 Euro für den Raucher, Gastwirte zwischen zehn und 1.000 Euro.

Bremen
Das Rauchverbot ist seit dem 01. August 2007 in Kraft. Gaststätten müssen ab dem 01. Januar 2008 abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Diskotheken sind rauchfrei. Geldstrafen: bis zu 500 Euro.

Hamburg
Das Rauchverbot ist seit dem 01. Januar 2008 in Kraft. In öffentlichen Gebäuden können Raucherräume eingerichtet werden. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Spielcasinos darf geraucht werden, wenn dort keine Speisen serviert werden. In Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Ebenso in Vereinsheimen, wenn sie nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind. Geldstrafen: bis zu 200 Euro für den Raucher, Gastwirte bis zu 500 Euro.

Hessen
Das Rauchverbot ist seit dem 01. Oktober 2007 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Festzelten darf nur geraucht werden, wenn sie weniger als 21 Tage stehen. Geldstrafen: bis zu 200 Euro für den Raucher, Gastwirte bis zu 2.500 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern
Das Rauchverbot ist seit dem 01. Januar 2008 in Kraft. In öffentlichen Gebäuden können Raucherräume eingerichtet werden. Gaststätten, Hotels und Diskotheken können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: ab 01. August 2008 bis zu 500 Euro für den Raucher.

Niedersachsen
Das Rauchverbot ist seit dem 01. August 2007 in Kraft. In öffentlichen Gebäuden können Raucherräume eingerichtet werden (gilt nicht für Schulen, Heimen und Sportstätten). Gaststätten und Diskotheken können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: Gastwirte sind für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich.

Nordrhein-Westfalen
Das Rauchverbot sollte zum Jahresanfang 2008 in Kraft treten. Bisher ist kein Gesetz verabschiedet; in Kraft treten könnte dies zum 1. Juli 2008. Vorgesehen ist, in öffentlichen Gebäuden (Ausnahme: Gesundheitseinrichtungen und Schulen) Raucherräume zuzulassen. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Festzelten, Rauchclubs und geschlossenen Gesellschaften darf weiterhin geraucht werden.

Rheinland-Pfalz
Das Rauchverbot tritt zum 15. Februar 2008 in Kraft. Gaststätten, Diskotheken, Festzelte, Clubs und Straßenkneipen können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: bis zu 500 Euro für den Raucher, Gastwirte bis zu 1.000 Euro.

Saarland
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In inhabergeführten Gaststätten und Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Geldstrafen: bis zu 1.000 Euro.

Sachsen
Das Rauchverbot tritt zum 1. Februar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: bis zu 5.000 Euro für Raucher und Gastwirte.

Sachsen-Anhalt
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten mit mehreren Räumen können eine davon zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: ab Juli 2009.

Schleswig-Holstein
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geschlossene Gesellschaften dürfen nur dann rauchen, wenn sie sich auch tatsächlich in abgeschlossenen Nebenräumen aufhalten. Geldstrafen: bis zu 1.000 Euro.

Thüringen
Das Rauchverbot tritt zum 01. Juli 2008 in Kraft. In Behörden können Raucherräume eingerichtet werden. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: fünf bis 500 Euro für Raucher und Gastwirte.

Über CHD Expert: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

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