MCM Investor Management AG: Die Grundsteuer wird von Mietern und Eigentümern bezahlt

Egal, ob man Mieter oder Eigentümer einer Immobilie ist: Man muss Grundsteuer bezahlen. Dabei wirkt sich Lage und Nutzung auf die Grundsteuer aus.

Magdeburg, 17.12.2021. „Sowohl Eigentümer als auch Mieter zahlen für ihre Immobilien die entsprechende Grundsteuer. Das bedeutet, dass jeder, der hier in irgendeiner Form wohnt, auch eine Grundsteuer als Steuerabgabe dafür bezahlt. Diese soll in Zukunft auch Lage und Nutzung der Immobilie berücksichtigen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Derzeit befürchtet die Opposition eine finanzielle Mehrbelastung der Bürger durch die Grundsteuer. Tatsächlich wurde eine Reform der Grundsteuer beschlossen, welches beinhaltet, dass sich nicht nur die Häuser- beziehungsweise Grundstücksgröße auf die Grundsteuer auswirkt, sondern auch die Lage und Nutzung der Immobilien.

„Das ist das Resultat daraus, dass bundesweit entschieden wurde, dass die Grundsteuer neu geregelt werden muss. So hat es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die vorherige Grundsteuer als veraltet und verfassungswidrig gilt. Das neue Modell wird nun unter Politiker als gerecht, einfach und verständlich gelobt“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu. „Die Wohnungspolitik geht davon aus, dass Steuerpflichtige, aber auch die Finanzverwaltung von der neuen Grundsteuer profitieren können. Nichtsdestotrotz argumentierte beispielsweise die AfD, dass Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet würden. Die SPD meint, dass eine Immobilie an einem sozialen Brennpunkt dadurch genau die gleiche Steuerlast hätte wie eine Stadtvilla in Top-Lage“.

Die Grundsteuer ist hierzulande die drittgrößte Steuerquelle einiger Bundesländer (z.B. Hessen mit jährlich rund 1,2 Milliarden Euro). „Eigentümer von Grundstücken sind dazu verpflichtet, ihre Grundsteuer zu zahlen. Leute, die in einem Mietverhältnis wohnen, können die Grundsteuer für gewöhnlich auf die Betriebskostenabrechnung umgelegen. Um beim Beispiel Hessen zu bleiben: hier zahlt jede Person jährlich 191 Euro Grundsteuer“, betonen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.