Der Börsengang mit einer Börsenemission ( IPO ) durch einen Börsenprospekt oder eine Neuemission als vorbörsliches Pre-IPO
Pressetext verfasst von HorstWerner am Sa, 2020-11-28 17:31.Ein Börsengang ist auch als IPO und als sogen. Going Public bekannt, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Going Public hat nach herkömmlicher Vorstellung die Einführung der Aktien eines Unternehmens an einer Börse zur Eigenkapitalbeschaffung im Rahmen eines IPO´s ( Initial Public Offering oder Primary Offering = erstes öffentliches Angebot der auszugebenden Wertpapiere ) zum Inhalt. Der Börsengang mit einer Börsenemission als "Going Public" geschieht somit über eine Aktienemission oder Anleiheemission zu Zwecken der Unternehmensfinanzierung und Grundkapitalaufnahme. Manchmal wird der Börsengang mit einem Börsenlisting auch nur aus Image-Gründen oder wegen der damit verbundenen Publiziät bzw. Werbung unternommen.
Darüber hinaus wird heutzutage auch das Angebot und die Einwerbung von Beteiligungskapital mittels eines Emissionsprospektes als Verkaufsprospekt über wertpapierfreie Vermögensanlagen oder als Wertpapierprospekt über wertpapierverbriefte Beteiligungsformen am freien Kapitalmarkt, unabhängig von der Beteiligungsform, als vorbörsliche Emission mit der Vorstufe zum Börsengang ( sogen. Pre-IPO ) bezeichnet. Das vorbörsliche Pre-IPO ist also allgemein der Gang eines Unternehmens an die Kapitalmarkt- und Anleger-Öffentlichkeit, um Kapital für ein Unternehmen zur Unternehmensfinanzierung ausserhalb von Bankkreditkapital einzuwerben.
Im angloamerikanischen Wirtschaftsraum ist der Börsengang als IPO die Bezeichnung für die öffentliche Erstemission von Shares oder Bonds großer oder mittelständischer Unternehmen. Das IPO wird vornehmlich bei dem Gang eines Unternehmens an die Börse verwendet. Werden die Gesellschaftsanteile im vorbörslichen Bereich emittiert, spricht man von Pre-IPO, wobei „Pre“ für „vorbörslich“ oder "ausserbörslich" steht. Im Zeitalter des Internets kann das öffentliche Angebot auch über das Datennetz verbreitet werden. Man bezeichnet diese Form der Emission als e-PO, als "electronic Public Offering" über das Internet als Online-Offering.
Neuemissionen über die Börse mit einem Börsenprospekt zur Unternehmensfinanzierung durch die Ausgabe von Aktien, Anleihen oder Genussscheinen (www.finanzierung-ohne-bank.de ) führt die Dr. Werner Financial Service AG für Unternehmen durch. Es werden die ISIN-Nr. und die Wertpapierkennnummer ( WKN-Nr. ) beantragt und die Wertpapierverkaufsprospekte als Börsenzulassungsprospekte für die Börsenzulassung erarbeitet. Der langjährig erfahrene Kapitalmarktexperte Dr. jur. Horst Siegfried Werner konzipiert und erarbeitet die Aktienprospekte, Anleiheprospekte oder Genussschein-Prospekte. Diese Verkaufsprospekte bedürfen der Billigung durch die Kapitalmarktaufsicht BaFin. Sodann ist ein Antragsverfahren an die ausgewählte Börse und ihrer Börsenzulassungsstelle erforderlich. Das Dr. Werner Financial Service Netzwerk führt die Unternehmen in die gewünschten Börsensegmente, sei es in den Entry Standard, den Prime Standard, den S-Dax oder den M-Dax oder lediglich in den Freiverkehr als regulierungsfreies Segment. Interessenten informieren wir gern über die Erstellung von entsprechenden Börsenprospekten.
Börsen-Emission und Erledigungsaufgaben für die Börsenzulassung
Eine Aktienemission an der Börse ist vor dem Hintergrund der persönlichen Interessen der Gesellschafts-Inhaber bzw. Aktionäre und der beabsichtigten Zukunftsperspektiven der Aktiengesellschaft zu prüfen und festzulegen. Unter Berücksichtigung der Emissionsprospekt-Pflichten der Kapitalmarktaufsicht und der Regelungen der Verkaufsprospektgesetze ist entsprechend den auszuwählenden Börsensegmenten mit den unterschiedlichen Börsenzulassungsvoraussetzungen ein Aktienemissions-Prospekt börsenpflichtig zu erstellen oder eine prospektfreie Zulassung zu beantragen. Im Einzelnen sind die nachfolgenden Schritte erfroderlich:
- Feststellung der Börsenfähigkeit und Ausarbeitung einer "Equity Story"
- Ausarbeitung und Abstimmung eines Abwicklungs- und Umsetzungsplans mit
dem Unternehmen
- Erarbeitung einer Due-Dilligence ( Prüfgutachten ) zur Bewertung des
Ausgabekurses der Aktien sowie der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen
für den Aktienprospekt
- Ausarbeitung eines Börsenemissions-Prospekts
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Börsenzulassung und
für die Notierungsaufnahme im beabsichtigten Börsensegment
- Durchführung des Verfahrens zur Einbeziehung der neuen Aktien in die
Wertpapiersammelverwahrung ( Effektengiroverkehr ) bei der
Clear Stream Banking AG in Frankfurt / Main
- Antragsvorbereitung für die Zulassung der neuen Aktien im
geregelten Börsenmarkt
- Abstimmung des Zulassungsverfahrens mit der Zulassungsstelle der Börse
- Entwurf der erforderlichen Plichtveröffentlichung in den amtlich benannten
Börsenpflichtblättern
- Antragstellung auf Zulassung und Notizaufnahme der Aktien an der Börse
- Abwicklung und Depotbuchung der neuen Aktien in die Depots der Aktionäre
- Vereinbarung mit dem Wertpapierhandelsunternehmen über die fortlaufende
Listing-Betreuung
Die Börsenzulassung ist im Börsengesetz ( BörsG ), in der Börsenzulassungsverordnung ( BörsZulVO ) und ergänzend im Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ) geregelt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung sind entsprechend den einzelnen Börsensegmenten abgestuft und damit unterschiedlich geregelt.
In dem Zulassungsantrag sind die erforderlichen Rechtsgrundlagen der (Aktien-)Gesellschaft, die Stückelungen der Wertpapiere, die Handelbarkeit und die Streuung der Aktien, die Umtausch- und Bezugsrechte, die Mindestbeträge der Wertpapiere etc. anzugeben.
Die Bewerkstelligung einer Kapitalerhöhung mit kapitalmarktorientierten Finanzinstrumenten ( z.B. mit einer Aktienemission, mit Bonds als Inhaberschuldverschreibungen, Genussscheinen, Hybridanleihen ( = Wandelanleihen, Optionsanleihen ), Hypothekenanleihen, Pfandbriefen etc. ) und die Umsetzung einer für ein einzelnes Unternehmen interessengerechten, kreditfreien Liquiditätsbeschaffung zur bankenfreien Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt verlangt in erster Linie spezifisches Know-how über die Finanz- und Beteiligungsmärkte. Weitere Auskünfte erteilt der Kapitalmarkt- und Finanjurist Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .