Neues verbraucherfreundliches Urteil im VW Abgasskandal

Neues verbraucherfreundliches Urteil im VW – Abgasskandal

Das LG Krefeld gewährt mit Urteil vom Oktober 2017 dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Modells, die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich des Nutzungsersatzes.

Betroffener VW-Fahrer setzt sich erfolgreich gegen den Diesel – Skandal zur Wehr
Der Kläger hatte im April 2012 bei einem VW-Händler einen VW Golf Variant 2,0 l TDI zum Preis von 26.500 € gekauft und nach Zahlung im Oktober 2012 übergeben bekommen. In diesem Modell wurde von VW ein 2,0-Liter-Dieselmotor vom Typ EA 189 eingebaut, der wie mittlerweile bekannt ist, über eine manipulierte Motorsoftware verfügt.

Übrigens: weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.wvr-law.de/abgas-skandal-schadenersatz-und-rueckforderung-de...

Nach der Enthüllung des Diesel – Skandals wurde der Käufer im Februar 2016 darauf verwiesen, dass der VW-Konzern dabei sei, ein Softwareupdate für die betroffenen Modelle zu entwickeln.

Daraufhin hatte der Kläger den Kaufvertrag im Februar 2016 angefochten und erklärte hilfsweise den Rücktritt, um Rückzahlung des Kaufpreises gegen Herausgabe des betroffenen VW Golf zu erlangen.

Das LG Krefeld kommt nun in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass der VW Golf auf Grund der unzulässig eingebauten Abschaltvorrichtung einen Mangel aufweist, welcher zum Rücktritt berechtigt. Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass VW ihre Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Die in einer gegen die guten Sitten vorgenommene Schädigung ist darin zu sehen, dass VW mit der Abschaltvorrichtung nicht nur Abgasvorschriften außer Acht gelassen und mithin massenhaft schwer tragende Umweltverschmutzungen herbeigeführt hat, sondern mit dieser sog. „Schummel-Software“ ein System geschaffen hat, dieses Vorgehen gezielt vor den Verbrauchern und Aufsichtsbehörden zu verschleiern.

VW nutz Abschaltvorrichtung um sich Wettbewerbsvorteil zu verschaffen
Folglich kommen so nun auch die Richter des Landgerichts Krefeld zu dem Schluss, dass dem Vorgehen von VW die Gesinnung zu entnehmen ist, aus dem Motiv des Gewinnstrebens heraus die Käufer der vom VW-Abgasskandal betroffenen Modelle massenhaft in ihrer Kaufentscheidung zu täuschen und durch erhöhte Schadstoffwerte die Umwelt zu schädigen, um sich selbst einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Keine Abhilfe durch Softwareupdate
Auch stellt das Gericht klar, dass dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffen Modells eine Nachbesserung schon deshalb unzumutbar sei, weil dieser begründet befürchten darf, dass das durchzuführende Softwareupdate entweder nicht erfolgsversprechend ist oder zu neuen Folgemängeln führt.

Zu denken ist hier an einen höheren Verbrauch, eine schlechtere Leistung und auftretende Probleme mit dem AGR-Ventil.

Konsequenzen für den Verbraucher
Dieses junge Urteil fügt sich in die Reihe der verbraucherfreundlichen Urteile im Diesel-Skandal mit ein und kann betroffene Autobesitzer zur Klage ermutigen. Es zeigt sich, dass sowohl das Vorgehen gegen den Autohändler, als auch gegen den Hersteller erfolgsversprechend sind.
Zu beachten ist, dass der Kläger nicht seinen vollen Kaufpreis erstattet bekam, da er noch Nutzungsersatz zahlen musste.
Der Kläger bekam den gezahlten Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsersatzes erstattet. Somit verwirklicht sich durch das Urteil die für ihn bestmöglichste Option, da der Nutzungsersatz sich nur nach den gefahrenen Kilometern richtet und somit eine geringere Einbuße darstellt als der Wertverlust der betroffenen VW-Modelle auf dem Gebrauchtmarkt.
Es ist folglich für den Käufer eines vom VW-Abgasbetroffenen Autos ratsamer ihre Rechte auf eine Rückabwicklung gerichtlich durchzusetzen, als sich mit dem Softwareupdate abspeisen zu lassen.

Kostenlose Beratung bei Werdermann und von Rüden
Doch auch bei ähnlich gelagerten Fällen muss der Einzelfall betrachtet werden, um jeden Käufer eines betroffenen VW-Modells bestmöglich zu seinem Recht zu verhelfen.

Spezialisierte Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden helfen Ihnen weiter. In einer kostenlosen Erstberatung zeigen wir Ihnen Ihre juristischen Möglichkeiten auf und schauen uns Ihren konkreten Einzelfall an.
Wir bieten ihnen:
- eine kostenlose erste Rechtsberatung
- Hilfe bei der Feststellung Ihrer Betroffenheit
- die Berechnung Ihres persönlichen Rückerstattungswerts
- eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Setzen Sie sich für eine kostenlose Erstberatung schnell und unkompliziert mit uns per E-Mail (info@wvr-law.de) oder telefonisch (030 - 965 356 2949) in Verbindung. Wahren Sie Ihre Rechte. Unsere erfahrenen Fachleute stehen Ihnen kompetent zur Seit

AnhangGröße
Diesel Wertverlust.jpg105.98 KB

Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.